U-Kommission zur Causa Wien Energie startet am 2. Dezember

U-Kommission zur Causa Wien Energie startet am 2. Dezember
Laut Gutachten der Vorsitzenden ist der Einsetzungsantrag der Opposition in großen Teilen zulässig.

Grünes Licht für die U-Kommission zur Causa Wien Energie: Laut dem Gutachten, das die drei Vorsitzenden des Gremiums erstellt haben, ist der Einsetzungsantrag der Opposition in Teilen zulässig. Gemeinderatsvorsitzender Thomas Reindl (SPÖ) schließt sich der Experten-Meinung an. Somit steht dem Start der U-Kommission nichts mehr im Wege.

Der Antrag wird in der kommenden Gemeinderatssitzung am 24. November debattiert, eine formelle Abstimmung ist dabei aber nicht mehr erforderlich. Am 2. Dezember erfolgt dann die konstituierende Sitzung der U-Kommission, kündigt Reindl gegenüber dem KURIER an.

U-Kommission zur Causa Wien Energie startet am 2. Dezember

Thomas Reindl (SPÖ)

Von diesem Zeitpunkt an hat das Gremium zumindest zwölf Monate Zeit, die mögliche politische Verantwortung hinter den Liquiditätsproblemen aufzuklären, die den stadteigenen Energie-Anbieter in Folge der Markt-Turbulenzen im Sommer ereilten. Wie berichtet, konnte wegen der extrem steigenden Energiepreise das Unternehmen Ende August die Sicherstellungen für die Geschäfte an den Energiebörsen nicht mehr aufbringen. Deshalb musste das Land Wien beim Bund Kreditlinien über eine Höhe von zwei Milliarden Euro beantragen (die letztlich nicht benötigt wurden).

Bereits zuvor hatte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) per Notkompetenz zwei Mal 700 Millionen Euro an städtischen Darlehen für die Wien Energie beschlossen, Stadtregierung und Gemeinderat zunächst aber nicht darüber informiert. Ein Großteil der Summe wurde bereits wieder zurückbezahlt.

Zwei Punkte unzulässig

Zurück zur U-Kommission: Laut Gutachten sind im Wesentlichen nur zwei Punkte des Antrags nicht zulässig: Erstens die Untersuchung der Vorgänge Ende August, als das Land Wien beim Bund um die Nothilfe ansuchte. Nach Ansicht der Vorsitzenden falle dies nicht in die Zuständigkeit einer U-Kommission des Gemeinderats, weil in diesem Fall Wien als Land und nicht als Gemeinde mit dem Bund verhandelt hat. Weiters kann die U-Kommission nicht – wie von der Opposition gewünscht – die Bestellung der Aufsichtsräte in sämtlichen städtischen Betrieben untersuchen, sondern muss sich dabei auf die Wien Energie und ihrem Mutterkonzern – die Wiener Stadtwerke – beschränken.  

U-Kommission zur Causa Wien Energie startet am 2. Dezember

Peter Hanke, Michael Ludwig (SPÖ)

Im Zentrum der Untersuchung wird daher wohl die Rolle von Ludwig und dem für die städtischen Unternehmen zuständigen Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) in der Causa stehen. Bei Ludwig wird es im Speziellen darum gehen, ob er korrekt gehandelt hat, als er per Notkompetenz die Darlehen für die Wien Energie beschlossen hat.

Opposition halbwegs zufrieden

In den vergangenen Woche war noch zäh über juristische Details rund um den Antrag gerungen worden. Entsprechend zufrieden ist man jetzt bei der Opposition, dass nun eine Klärung erfolgt ist: "Ein Großteil des Einsetzungsantrags ist, wie von uns erwartet, als zulässig gewertet worden. Damit ist nun sichergestellt, dass vor allem auch die Ausübung der Notkompetenz durch den überforderten Bürgermeister endlich grundlegend geklärt werden kann. Die Untersuchung dieser Causa kann daher nun endlich beginnen“, sagt ÖVP-Klubchef Markus Wölbitsch.

U-Kommission zur Causa Wien Energie startet am 2. Dezember

Markus Wölbitsch (ÖVP)

Ähnlich auch FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss: „Das Herumtaktieren der SPÖ hat nun ein Ende, das Gutachten der Vorsitzenden beweist, dass wir mit unseren Prüfagenden von Anfang an richtig gelegen sind.“

Bedauerlich sei jedoch, dass der Darlehensvertrag zwischen der Stadt Wien und dem Bund als Prüfgegenstand ausgeschlossen wurde. „Dies hätte uns die Möglichkeit eröffnet, wesentliche Teile der Finanzgebarung zu hinterfragen. Wir werden nichts desto trotz für weitestgehende Aufklärung sorgen.“

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