Teilerfolg für das Bauprojekt am Wiener Heumarkt

Bisher unveröffentlichte Visualisierung: Ein 55 Meter hoher Hotelblock und ein 27 Meter hohes Bürogebäude bilden den „Plan B“.
Investor Michael Tojner punktet vor dem Verwaltungsgerichtshof. Der Bescheid, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist, muss aufgehoben werden.

Michael Tojner erzielt beim umstrittenen Heumarkt-Projekt einen Etappensieg: Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt in einem Erkenntnis festgestellt, dass eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur UVP-Pflicht des Bauprojekts rechtswidrig ist.

„Das Bundesverwaltungsgericht muss den UVP-Bescheid aufheben, es ist alles wieder offen“, sagt Anrainer-Anwalt Wolfgang List zum KURIER. „Jetzt heißt es zurück an den Start.“

Bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Auswirkungen eines Bauprojekts auf seine Umgebung untersucht. Die Prüfung kann aus unterschiedlichen Gründen vorgeschrieben sein – etwa ab einer bestimmten Projektgröße.

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