Stadt Wien könnte Leih-Scooter-Anbieter aussperren

Elektro-Leihtretroller von Tier Mobility.
Die geplanten Abstellzonen sind umstritten. Funktionieren sie nicht, wird wohl die Zahl der Verleiher reduziert.

Ein Jahr, nachdem die E-Roller zum Ausleihen in Wien aufgetaucht sind, ist klar: Im Unterschied zu den inzwischen verschwundenen stationslosen Leihrädern dürften sie mehr als ein temporäres Phänomen sein. Für die Stadt heißt das: Um das E-Scooter-Chaos auf den Gehsteigen in den Griff zu bekommen, wird sie strenger werden müssen.

Wie konkret, das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) zuletzt erklärt: Er plädierte dafür, fixe Zonen zu definieren, in denen die E-Roller geparkt werden müssen.

Das hört sich simpel an, ist aber schwierig zu realisieren: Solche Abstellbereiche umzusetzen, berge einige Tücken, ist aus dem Rathaus zu vernehmen. Wie der KURIER erfahren hat, sollen die Beamten im Hintergrund daher schon an einem Plan B arbeiten: einer Reduktion der Zahl der Anbieter.

Und dieser Plan B könnte bald zum Plan A werden.

In der Schublade liegt er schon länger: Im Jahr 2017 hat eine Arbeitsgruppe der Stadt ein Konzept zum „Umgang mit stationslosen Mietrad-Unternehmen“ ausgearbeitet.

Mehrere umgefallene Leihfahrräder stehen in einem Fahrradparkplatz.

Ungeordnete Zustände haben auch schon die Leihräder nach sich gezogen. 

„Bei grundsätzlich positiver Haltung“ zu einem solchen Angebot benötige die Stadt Instrumente, um „steuernd eingreifen zu können“, damit negative Folgen „hintangehalten werden“, heißt es etwas kompliziert in dem Papier, das dem KURIER vorliegt.

Eine damals diskutierte Variante könnte nun auf die E-Scooter angewendet werden: eine Beschränkung der Zahl der Anbieter. Und zwar auf drei Firmen (derzeit sind es sieben), wie zu hören ist.

Wer den Zuschlag bekommt, könnte von Qualitätskriterien – etwa der Lebensdauer der Gefährte – abhängig gemacht werden. Die auserkorenen Unternehmen könnten außerdem verpflichtet werden, nicht nur im Zentrum, sondern auch in Randbezirken präsent zu sein.

Kontrolle schwierig

Im Rathaus hält man – zumindest vorerst – noch an den Abstellzonen fest. Doch wo liegen hier die Probleme? Unklar ist etwa, ob nur die Anbieter, oder auch die Nutzer verpflichtet werden, die Scooter in den Zonen zu parken.

Offen ist auch der Standort der Zonen. Fest steht jedenfalls: Wenn die E-Roller nicht mehr überall abgestellt werden dürfen, führt das das stationslose Prinzip, das eine Fahrt bis zum Zielort ermöglicht, ad absurdum.

Dazu kommen rechtliche Bedenken. 

E-Scooter Verleiher könnten aus Wien verbannt werden

Unklar ist, wie die Abstellzonen umgesetzt werden können – etwa über eine Verordnung oder über das Gebrauchsabgabengesetz (Regelung über die Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raums).

Und, nicht zuletzt: Die Einhaltung der Zonen dürfte schwierig durchzusetzen sein.

Parkt ein Scooter-Nutzer das Gefährt illegalerweise außerhalb der Park-Bereiche, muss das schließlich sanktioniert werden. Und das müssten wahrscheinlich die Anbieter übernehmen.

Boom geht weiter

Zur Erinnerung: Derzeit darf jeder Anbieter bis zu 1.500 E-Roller in Wien aufstellen. Eine Maximalzahl an Verleihern gibt es aber nicht. Die Wirtschaftskammer Wien und der erste Bezirk haben eine solche Obergrenze wiederholt gefordert.

Die sieben aktiven Anbieter haben zusammen 8.300 Scooter stationiert. Laut internen Berechnungen des Magistrats ist diese Zahl für Wien verträglich.

Offiziell heißt es aus dem grünen Verkehrsressort, dass derzeit laufend Gespräche zum Thema E-Scooter stattfinden. Ergebnisse sollen in den nächsten Wochen vorliegen.

Grazer Gemeinderat stimmt ab

Übrigens: Graz ist in puncto Leihroller schon einige Schritte weiter. Dort ist zwar noch kein Anbieter aktiv. Trotzdem wird der Gemeinderat am Donnerstag einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit den Verleihern abstimmen.

Der Beschluss sieht festgelegte Park-Zonen im erweiterten Zentrum vor – wobei noch nicht fix ist, ob sie am Gehsteig, im Bereich von wenig ausgelasteten Radbügeln oder in der Parkspur markiert werden.

Weiters geplant: Ein Limit von 300 E-Rollern für die ganze Stadt – angeboten von nur einem Verleiher. 

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