„Es wird notwendig sein, gewisse Zonen festzulegen, wo man sie abstellen kann.“ Und: „Ich bin dabei, mit allen zuständigen Abteilungen eine Lösung zu finden.“ Mit diesen Aussagen über elektrisch betriebene Tretroller zum Ausleihen ließ Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag aufhorchen.
Wohl nicht zufällig vier Tage vor der Nationalratswahl. Und gewiss auch zur Überraschung des Koalitionspartners – fallen die E-Scooter doch in die Zuständigkeit seiner Stellvertreterin, der grünen Verkehrsstadträtin Birgit Hebein. Diese wollte sich bisher nicht festlegen, wie sie das Roller-Park-Chaos auf so manchen Gehsteig in den Griff bekommen will.
Was kommt jetzt also? Der KURIER beantwortet diese und fünf weitere wichtige Fragen zur Causa.
1. Wann fällt eine Entscheidung?
Wohl erst, wenn die aktuell laufende Evaluierung abgeschlossen ist. Zur Erinnerung: Im Juni kündigte Hebein-Vorgängerin Maria Vassilakou an, dass die Situation über den Sommer unter anderem anhand der Unfallstatistik und der Zahl der Beschwerden (wie über ungünstig geparkte E-Scooter) bewertet werden soll. Erst dann sollen etwaige Verschärfungen beschlossen werden, hieß es.
Darauf verwies zuletzt auch Hebein immer wieder. Wie der KURIER aus Rathauskreisen erfahren hat, ist für Mitte Oktober ein großer E-Scooter-Gipfel mit den Anbietern und der Polizei angesetzt. Dann soll klar sein, ob strengere Vorschriften kommen.
Ob nur die Anbieter oder auch die Nutzer verpflichtet werden, die Leihscooter in den Abstellzonen zu parken, ist offen. Genauso wie ihr Standort.
Der ÖAMTC sprach sich vorsorglich dagegen aus, dass Auto-Parkplätze umfunktioniert werden. „Abstellzonen für E-Kleintretroller sollen dort eingeführt werden, wo das Abstellen am Gehsteig schon jetzt bei einer Breite von mehr als 2,5 Meter erlaubt ist“, teilte die Interessensvertretung mit.
3. Gibt schon Abstellzonen für E-Roller?
Ja, sogar schon in Wien. In der Nähe von drei Öffi-Haltestellen im 3., 11. und 16. Bezirk haben die Wiener Linien sogenannte WienMobil-Stationen eingerichtet. Dort parken nicht nur Autos und Mopeds zum Ausleihen, sondern – in einer eigens markierten Zone – auch Leih-E-Roller der Anbieter Circ und Tier. Die stellen ihre Gefährte dort allerdings freiwillig ab.
In Linz gibt es sechs Abstellzonen. Diese gelten jedoch eher für die Anbieter, sagt Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ). Diese sollen die Scooter, etwa nach dem nächtlichen Aufladen, dort abstellen.
Die Fahrer dürfen die E-Scooter überall parken. „Sonst wird ja das Freefloating-System ad absurdum geführt.“
Graz will dennoch festgelegte Bereiche für alle Fahrer einführen – etwa an hochfrequenten Bereichen wie rund um den Bahnhof oder der Universität. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss soll im Oktober im Gemeinderat abgestimmt werden.
Und zwar vorsorglich: Denn derzeit gibt es noch keine Roller-Verleiher in Graz.
4. Wie viele Anbieter gibt es in Wien?
Acht aktive – sie heißen Lime, Bird, Tier, Circ, Hive, Kiwi, Bolt und Holmi. Zusammen haben sie rund 8.000 Scooter in der Stadt stationiert.
Als die ersten Anbieter vor rund einem Jahr den Betrieb aufnahmen, waren es noch 600. Die Stadt erlaubt maximal 1.500 Roller pro Anbieter.
5. Immer wieder hört man von Unfällen mit E-Scootern. Wie sieht die Bilanz der Polizei aus?
Zwischen Oktober 2018 und August 2019 hat die PolizeiWien 1.559 Amtshandlungen betreffend E-Scooter (sowohl Leih-Gefährte als auch solche in Privatbesitz) durchgeführt.
103 Mal wurden Alkolenker erwischt (es gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille); sechs Lenker hatten Drogen konsumiert. 60 Einsätze gab es wegen Unfällen, bei denen Personen verletzt wurden.
Dazu kommen 404 „sonstige Anzeigen“ – zum Beispiel weil E-Scooter-Fahrer widerrechtlich zu zweit auf einem Roller unterwegs waren.
6. Wie sind die aktuellen Regeln?
Seit 1. Juni gilt: E-Rollerfahrer müssen den Radweg benützen. Ist keiner vorhanden, müssen sie auf der Fahrbahn unterwegs sein.
Beim Parken ist zu beachten: Auf dem Gehsteig dürfen Scooter nur abgestellt werden, wenn dieser mehr als 2,5 Meter breit ist. Die Anbieter müssen verkehrsgefährdend geparkte Exemplare binnen bestimmter Fristen (wochentags sind das vier Stunden, Anm.) abholen – ansonsten setzt es Geldstrafen.
Die Stadt hatte diese Regeln ursprünglich für die asiatischen Leihradanbieter erlassen – die sind inzwischen aus Wien abgezogen.
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