E-Scooter-Boom ohne Ende: Erste Rufe nach Obergrenzen

Umgefallene oder achtlos abgestellte Roller: Sie stören Kritiker der neuen Mobilitätsform.
In Wien gibt es 6.020 E-Leihroller, die Anbieter expandieren auch in die Bundesländer. Nun wird ein Mengenlimit gefordert.

Begonnen hat es relativ beschaulich: Die Start-ups Bird, Lime und Tier haben im Herbst 600 elektrisch betriebene Tretroller zum Ausleihen per Handy auf den Wiener Gehsteigen aufgestellt.

Inzwischen hat sich ihre Zahl verzehnfacht: Ab Donnerstag sind exakt 6.020 Scooter in der Bundeshauptstadt stationiert – von mittlerweile sechs Anbietern (Wind, Flash und Hive kamen hinzu, Anm.).

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Auch in die Bundesländer haben sich die Verleiher inzwischen vorgetastet: Tier und Arolla sind bereits in Linz aktiv, Graz und Innsbruck sind ebenfalls im Visier der Roller-Firmen. Doch die explosionsartige Vermehrung der Gefährte macht nicht alle glücklich: Nun werden erste Rufe nach einer Scooter-Obergrenze laut.   

Limit pro Anbieter nicht ausreichend

In Wien darf derzeit jeder Verleiher maximal 1.500 E-Roller aufstellen. Zuvor müssen die Scooter bei der Stadt registriert und markiert werden. Das schreibt eine sogenannte „ortspolizeiliche Verordnung“ vor, mit der die Stadt die Anbieter willkommen hieß.

Sie soll verhindern, dass die Verleiher den öffentlichen Raum ungeordnet mit E-Rollern zuparken und andere Verkehrsteilnehmer – allen voran Fußgänger – damit behindern.  Für die Wiener Wirtschaftskammer (WKW) und Innenstadt-Vorsteher Markus Figl (ÖVP) reicht das aber nicht mehr.

Leihscooter in Wien haben sich seit September verzehnfacht

„Ein Mengenlimit pro Anbieter ist zwar schön. Aber wenn permanent neue Anbieter kommen, wird es irgendwann zu viel“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel in der WKW zum KURIER.

In den Einkaufsstraßen seien die Scooter ein massives Ärgernis – allen voran, wenn sie vor Schaufenstern geparkt werden. „Natürlich will jeder Anbieter seine Roller am sichtbarsten Platz positionieren. Die stehen dann fast übereinander, oft vor den Auslagen“, sagt Trefelik.

E-Scooter-Boom ohne Ende: Erste Rufe nach Obergrenzen

Roller, die die Sicht auf die Waren in der Auslage versperren, ärgern die Geschäftsleute.

Hinzu komme, dass manche E-Scooter-Nutzer die Gefährte unbedacht parken. „Die lassen die Roller fallen wie ein gebrauchtes Taschentuch“, sagt Trefelik.

Außerdem seien die Scooter nicht gerade standsicher: „Die fallen bei Wind leicht um und werden für Fußgänger zu Stolperfallen.“

E-Scooter-Boom ohne Ende: Erste Rufe nach Obergrenzen

Umgefallene Scooter werden zu Stolperfallen.

Beschwerden im ersten Bezirk

Für Bezirkschef Figl braucht es daher Verschärfungen: „In der Bezirksvorstehung sind zahlreiche Schreiben, Anrufe und Anfragen zu den E-Scootern eingelangt. Die Abstellorte müssen minimiert werden und es soll eine Reduktion der Abstellplätze im ersten Bezirk geben“, fordert er.

Und: „Voraussichtlich wird es noch weitere Maßnahmen brauchen, wie zum Beispiel ein Mengenlimit an Anbietern oder an Scootern insgesamt.“

E-Scooter-Boom ohne Ende: Erste Rufe nach Obergrenzen

Bezirkschef Markus Figl (ÖVP) will Verschärfungen.

Maximal 300 Scooter für Graz

Über letzteres diskutiert derzeit die Grazer Stadtpolitik. In der steirischen Landeshauptstadt kann man zwar noch keine E-Scooter ausleihen – mehrere Anbieter haben aber Interesse angemeldet.

Verkehrsstadträtin Elke Kahr (KPÖ) will die Anzahl der E-Scooter per Gemeinderatsbeschluss beschränken – im Gespräch ist ein Limit von 300 Stück für das gesamte Stadtgebiet.

E-Scooter-Boom ohne Ende: Erste Rufe nach Obergrenzen

Verkehrsstadträtin Elke Kahr (KPÖ) will die Anzahl der E-Scooter beschränken.

„Wir lehnen die Leihscooter nicht von Haus aus ab, aber wir wollen auch keinen Wildwuchs“, erklärt Kahr auf Anfrage. Dem Verkehrsausschuss wolle sie noch vor dem Sommer einen ersten Entwurf für eine Regelung vorlegen.

Wien will beobachten

Wie diese genau aussehen könnte, ist noch offen. Denn die Straßenverkehrsordnung erlaubt, Räder und die ihnen gleichgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum aufzustellen.

Eine E-Scooter-Obergrenze einzuziehen, wäre dennoch möglich, sagt Leopold Bubak, Leiter der in Wien zuständigen MA 65 (Rechtliche Verkehrsangelegenheiten) – und zwar über eine Anpassung der ortspolizeilichen Verordnung.

„Voraussetzung dafür ist aber ein dokumentierter Missstand.“ Die Stadt müsste etwa belegen können, dass die Gesamtzahl der E-Scooter nicht mehr verträglich sei, weil gehäuft Fußgänger behindert werden.

Die Verordnung nachzuschärfen, sei zwar eine Option, heißt es dazu aus der städtischen Mobilitätsagentur. Erst wolle man aber beobachten, wie sich die Situation weiterentwickle.

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