Profi-Kampfsportler zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt

AUSTRIA-TRIAL-ATTACK
Der 18-Jährige soll Anfang Jänner 2023 in Wien an einem schweren Raub beteiligt gewesen sein. Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch.

Ein 18-jähriger Profi-Kampfsportler ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen schweren Raubes zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden. Der Mixed Martial Arts (MMA)-Kämpfer soll am 11. Jänner 2023 mit zwei weiteren Männern in Wien-Hernals einem 25-Jährigen mit Gewalt die Brieftasche und das Mobiltelefon abgenommen haben, wobei er seine Fäuste offenbar als Waffen einsetzte. Das Opfer erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch.

Der MMA-Fighter verdient eigenen Angaben zufolge mit seinen Kämpfen zwischen 2.000 und 5.000 Euro monatlich. Gemeinsam mit einem 29-jährigen Freund und einem weiteren Bekannten geriet er mit dem späteren Opfer aneinander, das dem 29-Jährigen Kokain versprochen haben soll. Als der 25-Jährige dafür plötzlich 100 Euro pro Gramm verlangte, kam es zu Handgreiflichkeiten, wobei der Kampfsportler dem 25-Jährigen zunächst Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben soll . Danach Faustschläge folgten laut Anklage die Faustschläge.

"Aus Angst gehandelt"

Er habe befürchtet, der andere würde auf ihn losgehen, erklärte der bisher unbescholtene 18-Jährige: „Ich habe das aus Angst und Panik gemacht. Nur weil ich Sportler bin, heißt das nicht, dass ich jedem Schlag ausweichen kann.“ Daher habe er reagiert und „automatisch zugeschlagen. Auf Brust und Bauch.“ Ins Gesicht habe er dem Gegner nicht geschlagen, behauptete der Profi-Sportler. Dabei habe ihn dieser sogar verbal beleidigt.

Zeugen und der direkt Betroffene schilderten dem Schöffensenat die gewalttätigen Szenen ganz anders. Der 25-Jährige sei bereits „in Embryonalstellung am Boden gelegen“, dessen ungeachtet hätten die Täter noch mit Füßen auf ihn eingetreten, sagte ein Augenzeuge.

Der mitangeklagte Freund des Kampfsportlers - der Dritte im Bunde konnte bisher nicht ausgeforscht werden - soll dem Verletzten schließlich dessen Wertsachen abgenommen haben. Dafür fasste der 29-Jährige drei Jahre unbedingte Haft aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während die beiden Männer ihre Strafen akzeptierten, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.

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