Florian Teichtmeister ist wieder verhandlungsfähig

Florian Teichtmeister
Eineinhalb Monate nach dem eigentlichen Verhandlungstermin, wird nun nach einem neuen gesucht.

Am 8. Februar hätte am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch stattfinden sollen. Kurz vor dem Prozessstart kam dann die Absage, weil der Angeklagte erkrankt sei. Diese Erkrankung zog sich nun offenbar über Wochen, denn erst am Dienstag wurde bekannt, dass Teichtmeister wieder verhandlungsfähig sei und ein neuer Termin fixiert werden kann. 

Laut der Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn hatte der zuständige Richter zuletzt von den Rechtsvertretern Teichtmeisters Unterlagen zur Frage der Verhandlungsfähigkeit angefordert. "Es wurde mitgeteilt, dass Verhandlungsfähigkeit vorliegt", stellte Salzborn fest. Zugleich sei jedoch der Richter, der die Verhandlung leiten wird, bei der Vorbereitung auf diese "zum Schluss gekommen, dass weitere Ermittlungen notwendig sind". Folglich habe der Richter diese "von Amts wegen in Auftrag gegeben", sagte Salzborn. Nähere Angaben, worauf sich diese Ermittlungen beziehen, "sind im Zwischenverfahren nicht möglich", erläuterte die Gerichtssprecherin. Bevor das Ergebnis dieser Erhebungen nicht vorliegt, kann jedenfalls die Hauptverhandlung nicht ausgeschrieben werden.

Geständig

Der ehemalige Burgschauspieler soll von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. 

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt. Der Künstler befindet sich seit einiger Zeit in therapeutischer Behandlung. Ebenfalls am Dienstag wurde bekannt, dass das Burgtheater im Strafverfahren gegen Teichtmeister keine Akteneinsicht erhält. Ein entsprechender Antrag wurde in der Vorwoche vom Landesgericht für Strafsachen abgewiesen. Aus Sicht des Gerichts ist kein ausreichend begründetes rechtliches Interesse des Burgtheaters gegeben, das über "bloß wirtschaftliche Interessen" hinausreichen würde.

Der ehemalige Arbeitgeber Teichtmeisters, der seit 1. Dezember 2019 Ensemblemitglied an der Burg war und am 13. Jänner 2023 nach Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten strafrechtlichen Anschuldigungen fristlos entlassen wurde, hatte Akteneinsicht begehrt, um die Position der Burgtheater GmbH in zukünftigen arbeitsgerichtlichen bzw. zivilrechtlichen Verfahren zu stärken, wie dem dreiseitigen, mit 17. März datierten Gerichtsbeschluss zu entnehmen ist, der der APA vorliegt.

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