Eine Gruppe sind Beschwerden über die Bauführung selbst. Also über Schmutz und Lärm. In letzter Zeit kommen interessanterweise immer mehr über Lichtverschmutzung dazu. Zum Beispiel, dass Anrainer nicht schlafen können, weil ein Baukran die ganze Nacht beleuchtet ist. Viele Anzeigen betreffen den Altbestand von Gebäuden, also etwa schadhafte Dächer oder Fassaden.
Wie häufig sind die Fälle von Bauarbeiten, für die die Genehmigung fehlt?
Diese sogenannten Konsensfragen machen rund die Hälfte der Anzeigen aus. Was in diesen Fällen sehr oft vorkommt: Wir stellen fest, dass zum Beispiel ein Carport ohne Genehmigung errichtet wurde. Die Causa strahlt dann im betroffenen Grätzel flächendeckend aus, weil es als Reaktion auf die ursprüngliche Anzeige postwendend weitere bei uns einlangen – mit dem Inhalt, dass auch die Nachbarn ein illegal errichtetes Carport haben.
Eher zahnlos wirken die Regeln, wenn es darum geht, den Abriss schützenswerter historischer Gebäude zu verhindern. Immer wieder sorgen Hausabbrüche für massive Kritik. Sind hier rechtliche Änderungen erforderlich?
Das Problem ist: Es gibt die sogenannte wirtschaftliche Abbruchreife, die verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Durch sie besteht ein Anspruch auf eine Abbruchbewilligung, wenn eine Instandsetzung nicht mehr mit wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich ist. Daher muss man früher ansetzen, etwa mit verstärkten Förderungen.
Gäbe es weitere mögliche Ansätze?
Für die geplante neue Bauordnung, die heuer kommen soll, wird eine Dokumentationspflicht für Instandsetzungsarbeiten diskutiert. Also ein sogenanntes Bauwerksbuch, das in etwa mit dem „Pickerl“ für den Pkw vergleichbar ist. Für Neubauten gibt es das schon. Nun soll dieses Instrument auch auf den Altbestand und damit auch auf die 30.000 Gründerzeit-Häuser ausgeweitet werden. Damit könnten wir frühzeitig – also noch vor der wirtschaftlichen Abbruchreife – erkennen, wenn jemand nicht mehr in sein Gebäude investiert. Denn es muss laufend etwas getan werden, um zum Beispiel das Dach oder die Fassade zu erhalten.
Für Aufregung sorgte in den vergangenen Jahren der Wildwuchs an Kurzzeit-Vermietungen für touristische Zwecke. Ist das Problem mittlerweile im Griff?
Es ist nach wie vor ein Thema. Zum Glück hat aber der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass diese Vermietungen in den Wohnzonen, die sich vor allem im Stadtzentrum befinden, nur in sehr untergeordnetem Ausmaß möglich sind.
Aber sind die bestehenden Regeln ausreichend?
Im Rahmen der Enquete zur geplanten Novelle der Bauordnung im November wurde eine Verschärfung diskutiert. Denkbar ist, dass die bestehenden Regelungen über die Wohnzonen hinaus auf ganz Wien ausgeweitet werden. Details müssen aber noch geklärt werden.
Bedeutet das dann das Aus solcher Vermietungsformen?
Wenn man etwa auf Urlaub geht, kann man seine Wohnung an Touristen vermieten. Das ist schon jetzt auch in Wohnzonen möglich. Wogegen wir ankämpfen, sind gewerbsmäßige Vermieter, die eine ganze Reihe von Wohnungen besitzen.
Doch was hilft eine Verschärfung der Regeln, wo doch solche Praktiken sehr schwer kontrollierbar sind?
Weil die Kontrollen mehrfach erfolgen müssen, sind sie sehr aufwendig. Wir sind auch hier dabei, neue Wege zu finden. Wir sind zum Beispiel mit dem Marktamt über eine mögliche Kooperation im Gespräch. Es gibt auf EU-Ebene Bestrebungen, die einschlägigen Online-Plattformen zu einer Offenlegung zu verpflichten, welche Wohnungen über sie vermietet werden. Damit würden wir uns deutlich leichter tun.
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