„Das Apartment befindet sich in bester Innenstadtlage; gleich um die Ecke des Stephansdoms ist es ein idealer Ausgangspunkt um die Stadt zu erkunden.“ So werben die Betreiber des „Modern City Apartment“ in der Sonnenfelsgasse 7 auf der Plattform airbnb um Gäste, die sich nach Ende der meisten Pandemie-Beschränkungen wieder einmal einen Städtetrip gönnen wollen.
Auch auf anderen bekannten Websites wie booking.com oder hotels.com finden sich blumig beschriebene Unterkünfte an dieser Adresse in zentraler City-Lage.
Der Haken dabei: Es ist äußerst fraglich, dass diese Apartments überhaupt vermietet werden dürfen. „Das Wohnhaus befindet sich in einer Wohnzone, für die die gewerbliche Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken nicht erlaubt ist“, sagt Georg Prack, Wohnsprecher der Wiener Grünen.
Zur Erklärung: Eine entsprechende Regelung ist im Jahr 2018 mit der Reform der Bauordnung in Kraft getreten. Damit soll verhindert werden, dass durch die touristische Vermietung Wohnraum verloren geht.
„Die Baupolizei muss dem Verdacht nachgehen, dass hier Wohnungen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zu gewerblichen Zwecken vermietet werden“, sagt Prack, der eine entsprechende Anzeige eingebracht hat. Sie liegt dem KURIER vor.
Genaue Zahl unklar
Wie viele der 59 Wohnungen an dieser Adresse tatsächlich touristisch vermietet werden, das lässt sich anhand der
vorliegenden Informationen schwer eruieren. Laut Grünen könnte die Zahl der laut Wählerevidenz hier Hauptgemeldeten – bei aller Vorsicht – aber grobe Hinweise auf die Nutzung der Wohnungen liefern. Demnach waren an dieser Adresse im Jahr 2009 noch 43 Wahlberechtigte hauptgemeldet. Diese Zahl ging in den vergangenen Jahren stetig zurück und liegt jetzt nur noch bei gerade einmal 13 Personen.
Die bereits erfolgende Kurz-Vermietung der Wohnungen via Internet ist nicht der einzige Vorgang an dieser Adresse, an dem sich die
Grünen stoßen. Ihnen liegen Unterlagen aus einem gewerberechtlichen Ansuchen vor, wonach 37 der 59 Kleinwohnungen ganzjährig als Ferienapartment vermietet werden sollen. „Wir erwarten uns, dass die Behörde das Genehmigungsverfahren negativ bescheidet. Alles andere würde der geltenden Rechtslage für Wohnzonen widersprechen“, sagt Prack.
Ähnlich auch Alexander Hirschenhauser, grüner Klubchef in der Inneren Stadt: „Der 1. Bezirk darf keine Geisterstadt werden, sondern muss ein Wohnbezirk bleiben. Die Behörden sind deshalb gefordert, Wohnraum zu bewahren.“
Im Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) bestätigt man das Einlangen der Anzeige bei der Baupolizei (MA 37). Nun müsse
der Fall geprüft werden. Denn theoretisch sei eine gewerbliche Kurzzeit-Vermietung auch in Wohnzonen möglich, sofern der Vermieter in der Nähe Ersatzwohnraum anbietet, sagt eine Sprecherin. Wobei dies in der Praxis nicht gerade einfach sei, wie sie hinzufügt.
Nachschärfung gefordert
Seitens der Stadt wünscht man sich unabhängig vom aktuellen Fall von der Bundesregierung Präzisierungen im Mietrechtsgesetz, betreffend die genaue Anzahl der Tage, an denen eine Kurzzeit-Vermietung rechtlich noch möglich ist, sagt die Gaál-Sprecherin.
Gleichzeitig orten auch die Grünen rechtlichen Nachschärfungsbedarf, allerdings auf Wiener Ebene. Prack befürchtet in Sachen Kurzzeit-Vermietungen Verdrängungseffekte vom Stadtzentrum hin in die Regionen außerhalb des Gürtels, weil es dort nur wenige Wohnzonen gibt. Es sei daher überlegenswert, die Zonen auszuweiten, betont er.
Laut Grundbuch ist das Wohnhaus in der Sonnenfelsgasse im Eigentum einer GmbH. Vertreter des Unternehmens waren auf KURIER-Anfrage für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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