Palästina-Demos: Wer die Polizeieinsätze bezahlen muss

Demonstration in support of Palestinians on the one-year anniversary of Hamas' October 7 attack, in Berlin
Die Schadenssumme dürfte sich im fünf- bis sechsstelligen Bereich bewegen. Regressmöglichkeit gegen die Organisatoren und Veranstalter gibt es trotz nicht angemeldeter Demos nicht.

Kaum hatte die Hamas am 7. Oktober 2023 Israel überfallen und ein bestialisches Massaker an der Zivilbevölkerung verübt, brach (auch) hierzulande eine befremdliche Sympathiewelle für Palästina los.

Die Demonstrationen und Protestcamps waren nicht selten antisemitisch konnotiert oder Terror verherrlichend (mit Sprüchen wie „From the River to the Sea“ und „Allahu-Akbar!“-Rufen) und wurden daher einhellig von der Politik verurteilt sowie von der Bevölkerung als Provokation aufgefasst.

Etwa, als sich Hunderte Pro-Palästina-Demonstranten lautstark auf dem Stephansplatz zusammenfanden, just zu dem Zeitpunkt, als die jüdische Gemeinde am Ballhausplatz ihrer Toten und Geiseln gedachte.

Wer zahlt für die Demos?

Jetzt zeigen KURIER-Recherchen, dass die Republik derartige Demos nicht nur nicht verhindern konnte oder wollte, sondern auch noch auf den konkreten Kosten sitzenbleibt. Denn diese und andere Demonstrationen waren anfangs nicht angemeldet oder sogar explizit verboten worden und damit gemäß Versammlungsgesetz eigentlich illegal – überdies wurde dann auch die polizeiliche Auflösung ignoriert. 

Dennoch kann Österreich den Teilnehmern nicht die hohen Kosten für den stundenlangen, abendlichen Polizeieinsatz in Rechnung stellen.

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