Neue Einigung bei Ortstaxe erhöht den Druck auf Airbnb
Es gibt einen Vorzugsschüler. Und so etwas wie ein schwarzes Schaf. Und zwar in der Causa Ortstaxe.
Der Vorzugsschüler aus Sicht der Stadt: die Online-Zimmervermittlungsplattform HomeAway.
Das schwarze Schaf: Airbnb.
Wie berichtet, hat die Stadt mit der Novelle des sogenannten Wiener Tourismusförderungsgesetzes 2017 die Regeln für Anbieter von Ferienwohnungen verschärft. Das Gesetz regelt auch die verpflichtende Abgabe der Ortstaxe. Die muss jeder Unterkunftgeber (rund 20 solcher Plattformen gibt es in Wien derzeit, Anm.) an die Stadt abführen.
Damit der Magistrat weiß, von wem er die Ortstaxe einheben muss, müsste Airbnb die Daten seiner Vermieter melden – aber das will Airbnb nicht, aus Datenschutzgründen. Und bis jetzt hat sich Airbnb auch geweigert, die Ortstaxe für seine Vermieter gesammelt abzuführen – auch in diesem Fall, weil man keine personenbezogenen Daten seiner Vermieter an den Wiener Magistrat melden will.
Genau so eine Pauschallösung hat die Stadt am 1. August 2018 mit HomeAway getroffen – und zwar vorläufig bis Ende 2019. Diese Vereinbarung wurde nun um zwei Jahre – bis 31. Dezember 2021 – verlängert. All jene, die Ferienwohnungen über HomeAway anbieten, liefern die Ortstaxe also an die Plattform und die übermittelt den Gesamtbetrag anschließend dem Magistrat. So soll auch der Aufwand für die Vermieter geringer gehalten werden.
Laut Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) habe man mit der neuen Vereinbarung eine „zeitgemäße Regelung“ gefunden – und in HomeAway einen „kooperativen Partner, der sich an die vorgegebenen Rahmenbedingungen hält.“ Auch die Vermittler von HomeAway zeigen sich zufrieden. Die Regelung habe sich für die Plattform und die Vermieter als „überaus erfolgreich erwiesen“.
Verfahren läuft
Ob sich die Stadt künftig auch mit Airbnb in Sachen Ortstaxe einig wird, ist fraglich. Aktuell ist ein Verfahren anhängig. Weil Airbnb die Ortstaxe nicht abgeliefert hat, hat der Magistrat Verwaltungsstrafen verhängt – und zwar pro vermieteter Wohnung.
Bei einem Straf-Tagsatz von 35 Euro und zwischen 8.000 und 10.000 Wohnungen (laut einer Studie der TU Wien, Anm.), droht Airbnb also eine Strafe in der Höhe von 280.000 bis 350.000 Euro. Insgesamt führte die Stadt Verwaltungsstrafverfahren mit sechs Anbietern, drei wurden eingestellt, weil die Strafen gezahlt wurden; drei – darunter jenes gegen Airbnb – laufen noch.
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