Denn Airbnb, jene Plattform mit den meisten Angeboten, stellt ihre Daten der Stadt nicht zur Verfügung. Somit müssen Cech und sein Team vor Ort nach Hinweisen suchen. Wie können diese aussehen? „Schlüsselfächer sind ein Indiz“, sagt er. „Oder wenn es in einer Wohnung keine persönlichen Habseligkeiten gibt.“
Erhärtet sich der Verdacht der gewerblichen Zimmervermietung stellt die MA 37 den Antrag, diese Nutzung zu unterlassen.
Meist sind die Besitzer dagegen in Berufung gegangen. Diese Fälle liegen nun beim Landesverwaltungsgericht. Entscheidungen gibt es noch keine. Die allgemeine Aufregung zum Thema Airbnb kann Cech dennoch nicht nachvollziehen:
Aber auch von anderer Stelle werden dem US-Unternehmen die Daumenschrauben angezogen. Vor einem Jahr hat die Stadt die Verhandlungen mit Airbnb bezüglich einer Ortstaxenpauschale abgebrochen. Daten hat Airbnb seitdem keine übermittelt – laut Tourismusförderungsgesetz ist die Plattform aber dazu verpflichtet. Die Stadt hat ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Details dazu möchte man nicht verraten. Nur soviel: Pro nicht gemeldeter Unterkunft werden 35 Euro fällig. Es sollen zwischen 7.000 und 8.000 Unterkünfte sien, die über Airbnb in Wien angeboten werden.
Neuer Brief von Airbnb
Airbnb will aber die Hoffnung nicht aufgeben, sich doch noch mit Wien zu einigen. Und so hat das Unternehmen einen weiteren Brief an Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) geschickt. Airbnb betont darin einmal mehr, dass man in mehr als 400 Städten eine Vereinbarung zu einer automatisierten Aushebung der Ortstaxe gefunden habe.
Bleibt abzuwarten, ob die Stadt dies tun möchte, denn sie hat bereits mehr als ein Jahr mit dem Unternehmen verhandelt.
Andere Länder
Auch Salzburg brechen für Airbnb-Vermieter bald härtere Zeiten an. Zum Jahreswechsel soll eine Novelle des Nächtigungsabgabengesetzes in Kraft treten. Der noch notwendige Beschluss im Landtag dürfte eine Formalität sein. Zentrale Punkte der Novelle sind eine Registrierungspflicht für die Vermieter und eine Auskunftspflicht für die Plattformen.
Diese müssen den Gemeinden auf Verlangen Name, Wohnadresse und Kontaktdaten der Vermieter zur Verfügung stellen. Die Registrierungspflicht läuft ebenfalls über die Gemeinden. Jeder Quartiergeber braucht einen Bescheid der Baubehörde, dass eine Vermietung grundsätzlich möglich ist. In gemeinnützigen Wohnungen ist die Vermietung verboten.
Vertrag gekündigt
Die Stadt hatte im März bereits einen Mieter gekündigt, der ein Zimmer seiner 44-Quadratmeter-Sozialwohnung auf Airbnb vermietet hatte. Alleine in der Stadt Salzburg gibt es laut der Analyseseite airdna.co aktuell fast 1.000 aktive Angebote.
Aber nicht nur Salzburg hat reagiert. Auch in Tirol soll der Landtag demnächst eine Auskunfts- und Registrierungspflicht beschließen. In beiden Ländern argumentiert die Politik, dass die Plattform-Miete die Schaffung von leistbarem Wohnraum verhindere.
Bund will nachschärfen
Und auch der Bund ist dieser Tage nicht untätig. Morgen, Donnerstag, wird nämlich von ÖVP und FPÖ ein Initiativantrag zur Änderung des Abgabenänderungsgesetzes in der Sondersitzung des Nationalrates eingebracht. Damit sollen Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Buchungsplattformen geregelt werden.
Bis 2020 muss Österreich auch eine EU-Richtlinie umsetzen, wonach Buchungsplattformen den Behörden alle Umsätze bekannt geben müssen.
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