Mit diesen neun Punkten weist Wien E-Scooter in die Schranken

Mit diesen neun Punkten weist Wien E-Scooter in die Schranken
Nur mehr 500 E-Scooter pro Anbieter in bestimmten Bezirken. Neubau als Pilotbezirk mit fixen Stellplätzen.

Die Stadt greift gegen den Wildwuchs an E-Scooter nun durch. Wie angekündigt werden nun die Regeln für die Anbieter der Leihfahrzeuge verschärft. Das verkündete am Donnerstag die zuständige Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne).

Auf der einen Seite habe sie vollstes Verständnis für den Unmut, den falsch oder behindernd abgestellte Leih-E-Scooter oder eine schlechte Versorgungslage in den Außenbezirken auslösen. "Andererseits", ergänzt sie, "möchte ich die Scooter auch nicht verbieten, da sie für viele Wienerinnen und Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad oder Auto dienen.“

Wien verschärft die Regeln für E-Scooter drastisch

Das beschlossene Maßnahmenpaket umfasst neun Punkte und tritt im April 2020 in Kraft.

1. Abstellen nur auf breiten Gehsteigen

Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen erlaubt, die mindestens vier Meter breit sind. Abgestellt werden muss am fahrbahnseitigen Gehsteigrand.

2. Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet

Es dürfen maximal 500 E-Scooter pro Anbieter ( das ist ein Drittel der Höchstmenge) jeweils im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inklusive Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden.

3. Kürzere Reaktionsfristen für Anbieter

Das Entfernen bzw. Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) bzw. sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen. Bisher waren es vier bzw. zwölf Stunden Zeit.

4. Pilotbezirk Neubau mit fixen Abstellflächen

Mittels Markierungen sollen eigene Abstellflächen in Neubau gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gibt es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch "geo-fencing" (durch GPS definierte Abstellflächen, in denen die Miete beendet werden kann) herangezogen werden, soweit das technisch bereits möglich ist.

5. Regeln in der App

Verpflichtung der Betreiber, dass in der App das korrekte Verhalten der Nutzer detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter vier Meter Breite abzustellen, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen, Fahrverbot auf Gehsteigen.

6. Keine nächtliche Lärmbelästigung

Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale geortet werden.

7. Verpflichtende Sperrgebiete

In Bereichen wie Märkte oder Spitäler oder aber auch bei Events wie der Wien Marathon, gibt es künftig Sperrzonen. Diese müssen in der App dargestellt werden. Darin dürfen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden.

8. Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen

Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist.

9. Sammelanzeugen ermöglicht

Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlsmeldungen ermöglicht.

Konzessionierung geplant

Ein weiterer Punkt, den sich die Stadt Wien für das kommende Jahr vorgenommen hat, ist die Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes. Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 soll eine Ausschreibung für den Betrieb von Leih-E-Scootern ausgearbeitet werden. Und das läuft auf eine Reduktion der Zahl der Anbieter ab 2021 hinaus, was unter anderem die Wirtschaftskammer und der 1. Bezirk seit Langem fordern.

Bisher mussten die Anbieter ihre Gefährte lediglich bei der Stadt registrieren.  Wie viele Verleiher in Zukunft Lizenzen erhalten werden, könne man jetzt noch nicht sagen,  teilt das Büro der zuständigen Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) mit.

Mit diesen neun Punkten weist Wien E-Scooter in die Schranken

Verkehrsstadträtin Hebein verkündete das Maßnahmenpaket

Aber so viele wie jetzt – aktuell sind es zehn Betreiber mit rund 9.000 Gefährten – dürften es wohl nicht mehr sein.

Rathaus-intern war zuletzt eine Beschränkung auf drei Verleiher kolportiert worden – der KURIER berichtete. Die Konzessionierung des Leih-Scooter-Markts tritt allerdings erst im Jahr 2021 in Kraft. Bis dahin sollen ab April 2020 die besagten 9 Sofortmaßnahmen - wie etwa das Parkverbot - die Situation verbessern. 

Bloß: Flächendeckend kontrolliert werden können  die neuen Parkregeln nicht, heißt es auf KURIER-Nachfrage aus dem Büro der Vizebürgermeisterin.

Das bedeutet: Die Stadt ist auf die Mithilfe der Wiener angewiesen. Wer falsch abgestellte Roller melden möchte, kann das über die Sag's-Wien-App oder beim Stadtservice ( 01 50 255 – 01 bis 23 für den  betreffenden Bezirk) tun.

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