Maskenpflicht: Öffi-Security darf mehr, als viele vermuten

Maskenpflicht: Öffi-Security darf mehr, als viele vermuten
Mitarbeiter der Wiener Linien fixierten einen Mann am Boden – offenbar rechtmäßig.

Ein Mann, der sich geweigert haben soll, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, ist am Samstag am Westbahnhof vom Sicherheitspersonal der Wiener Linien auf den Boden gedrückt und dort fixiert worden.

Das sorgte für Rassismusvorwürfe in den sozialen Medien: Weil der Mann eine dunkle Hautfarbe hat, fragten einige, ob denn bei einem Weißen genauso reagiert worden wäre – und ob das Vorgehen des Sicherheitspersonals nicht überzogen gewesen sei.

Dem sei nicht so, sagen die Wiener Linien: Der Mann habe sich geweigert, die Maske aufzusetzen, und sei sechs Minuten lang höflich darum gebeten worden. Er sei dem nicht nachgekommen und habe den Bahnhof aber auch nicht verlassen wollen.

Mann sei aggressiv gewesen

Als die Securitys angekündigt hätten, den Mann hinauszubegleiten, seien sie angegriffen worden. Das bestätige auch die Auswertung der Body Cams, die die Securitys tragen, und jene der Überwachungskameras. Der Mann hätte einem Security einen Kopfstoß gegeben.

Maskenpflicht: Öffi-Security darf mehr, als viele vermuten

Seit Oktober muss auch in den U-Bahn-Stationen Maske getragen werden.

Beim Eintreffen der Polizei ist der Mann jedenfalls nicht mehr am Boden gelegen, es gab aber gegenseitige Anzeigen wegen Körperverletzung. Die Mitarbeiter hätten also „nach Vorschrift gehandelt“, sagt ein Sprecher der Wiener Linien. Und das sei derzeit „nicht immer einfach“ – die Masken seien schließlich das Thema Nummer 1.

Doch welche Rechte hat das Sicherheitspersonal eigentlich?

Darf das Sicherheitspersonal Menschen festhalten?

Ja, das Sicherheitspersonal der Wiener Linien darf Menschen, die gegen die Hausordnung – und dazu gehört auch die Maskenpflicht – verstoßen, festhalten, bis die Polizei eintrifft. Wenn die Person eine Gefahr für die Securitys oder für andere Fahrgäste darstellt, darf auch Körperkraft angewendet werden. Das Sicherheitspersonal der Wiener Linien darf übrigens auch Identitätsfeststellungen durchführen, etwa bei Fahrgästen ohne Ticket.

Was berechtigt das Sicherheitspersonal dazu?

Geregelt sind die Rechte und Pflichten des Sicherheitspersonals im Eisenbahngesetz. Demnach dürfen die 130 Securitys der Wiener Linien auch Strafen einheben – im Falle eines fehlenden Mund-Nasen-Schutzes sind das derzeit 50 Euro.

Wiener Linien
Wer sich in den Wiener Linien weigert, einen MNS zu tragen, muss 50 Euro zahlen und die Station verlassen

ÖBB
Die Mitarbeiter der ÖBB strafen derzeit täglich 15 Personen, weil diese sich weigern, eine Maske zu tragen. In den Zügen kostet das 40 Euro

Polizei
Sollten Sie von der Polizei – etwa im Supermarkt – erwischt werden, kostet das Fehlen einer Maske 25 Euro, der fehlende Abstand 50 Euro 

Die Wiener Linien bilden ihr Sicherheitspersonal übrigens selbst aus: Die Grundausbildung dauert 12 Wochen und besteht vor allem aus Rechtlichem und deeskalierender Gesprächsführung. Ähnlich läuft es bei den ÖBB, wo auf ein mehrstufiges Ausbildungsprogramm gesetzt wird.

Wird immer sofort gestraft, wenn man keine Maske trägt?

Nein, sagen die Wiener Linien. Man würde zuerst darum ersuchen. Nur, wer sich weigert, müsse zahlen und die Station verlassen. Seit Anfang Juli sei das in 231 Fällen der Fall gewesen. 67.000 Fahrgäste mussten an die Maskenpflicht erinnert werden. Bei den ÖBB werden rund 15 Strafen pro Tag gegen Maskensünder ausgesprochen – das sei weit weniger als noch zu Beginn der Maßnahmen.

Tragen alle Securitys eine Body Cam?

Alle 130 Mitarbeiter der Wiener Linien haben eine. Diese filmen aber nicht immer mit – das muss gegenüber der Person, gegen die vorgegangen wird, erst angekündigt werden. Bei den ÖBB hat jedes Zweierteam eine solche Kamera an der Brust hängen.

Welche Rolle spielt die Polizei dann noch?

In letzter Instanz alarmieren sowohl Mitarbeiter der Wiener Linien als auch der ÖBB die Polizei (so wie das am Samstag der Fall war). Laut Polizei seien solche Einsätze aber die Ausnahme. Zudem verweist die Polizei auf das Recht der Notwehr. Sofern der renitente Fahrgast der Security also einen Kopfstoß versetzt hat, wäre dessen Anhaltung aus rechtlicher Sicht gedeckt. Überprüfen müsse das jetzt aber natürlich ein Gericht. Deshalb hat auch die Polizei die Aufnahmen der Überwachungskameras erhalten – sollte es zu einem Strafprozess kommen.

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