Kindergärten: Wien verlangt künftig Angabe zur Konfession

(Symbolbild)
Der Religionsleitfaden macht Deklaration zur Konfession zu einer Muss-Bestimmung - egal, ob katholisch, islamisch oder jüdisch. Bewilligte Einrichtungen müssen die Information nachreichen.

Vor allem in Debatten rund um sogenannte Islam-Kindergärten ist die Stadt Wien wiederholt in die Kritik geraten - nicht zuletzt auch deshalb, weil die religiöse Ausrichtung privater Träger nicht verpflichtend erhoben wurde. Das ändert sich nun: Bei allen Neugenehmigungen müssen Betreiber, die eine spezifische Glaubensrichtung lehren, diese klar angeben. Bestehende müssen die Infos nachreichen.

Diese Bestimmung ist Teil des neuen Religionsleitfadens für Kindergärten, der im Rathaus in den vergangenen Monaten erarbeitet wurde, sowie einer Novelle des Kindergartengesetzes, das in Kürze in Begutachtung geht und Anfang 2018 in Kraft treten soll. Im achtseitigen Leitfaden "Ethik im Kindergarten. Vom Umgang mit Religionen, Weltanschauungen und Werten", über dessen Fertigstellung am Montag Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) per Aussendung informierte, heißt es auf Seite 5: "Orientiert sich der Bildungsalltag einer elementarpädagogischen Einrichtung an einer spezifischen Glaubensrichtung, so ist Eltern bzw. Obsorgeberechtigten gegenüber klar zu deklarieren, wie religiöse Erziehung stattfindet."

Egal ob katholisch, islamisch oder jüdisch

Im Klartext bedeutet das, dass religiöse Vereine als Träger privater Kindergärten die Konfession nun eindeutig angeben müssen - egal, ob etwa katholisch, islamisch oder jüdisch, wie eine Sprecherin von Czernohorszky auf entsprechende APA-Nachfrage bestätigte. Die Angabe der Religion sei bisher gewissermaßen eine Soll-Bestimmung gewesen, nun werde sie zur Muss-Bestimmung. Diese gilt nicht nur für alle Neugenehmigungen. Schon bewilligte Einrichtungen müssen die Informationen gegebenenfalls nachreichen, sprich im pädagogischen Konzept ergänzen.

Der Bildungsstadtrat hatte die Erarbeitung eines Religionsleitfadens - als Präzisierung der Bildungsplanbestimmungen - und die Gesetzesnovelle schon im Sommer angekündigt. Von einer verpflichtenden Angabe der Konfession war damals noch nicht explizit die Rede. Vielmehr war bei der Vorstellung der geplanten Bewilligungsverschärfungen per Gesetzesänderung der Schwerpunkt auf den wirtschaftlichen Aspekt der Betreiber gelegt worden. So will die Stadt künftig genauer schauen, ob die Fördersteller auch die entsprechende wirtschaftliche Kompetenz mitbringen. Außerdem soll es eine stärkere Kooperation mit dem Verfassungsschutz geben, um über eingestellte oder abgeschlossene Verfahren rund um Sexual-, Drogen-oder Gewaltdelikte Informationen zu bekommen.

Bildungsplan

Der Leitfaden wiederum war als Ergänzung zum Bildungsplan angekündigt, um die darin enthaltenen Vorgaben dahingehend zu präzisieren, wie religiöse Inhalte adäquat zu vermitteln seien. Diese Broschüre liegt nun vor. Darin wird u.a. festgehalten, dass "eine ideologische Indoktrinierung der Kinder oder andere Zwangsausübungen" eindeutig abgelehnt würden. Außerdem sei Religion als Bildungsinhalt "grundsätzlich nicht an eine spezifische Glaubensrichtung gebunden". Auch im Falle konfessioneller Kindergärten dürfe den Kids "nicht nur eine Religion als ausschließliche einzige Weltanschauung" vermittelt werden, wird festgehalten.

Außerdem müssen sich alle Einrichtungen in ihren Leitbildern und Konzepten, aber auch im Betreuungsalltag an vier Grundsätze halten: den demokratischen Rechtsstaat, die Gleichstellung von nicht religiösen und religiösen Menschen bzw. Menschen unterschiedlicher Glaubenszugehörigkeit, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die "Offenheit und Dialogbereitschaft gegenüber der Pluralität der Gesellschaft".

Aslan-Studie

Im Zusammenhang mit Islam-Kindergärten haben Integrationsministerium und Stadt Wien außerdem schon im Vorjahr eine weitreichende Studie in Auftrag gegeben, bei der auch der umstrittene Islamforscher Ednan Aslan mitwirkt. Laut Czernohorszky-Sprecherin sollen die Ergebnisse noch vor der Nationalratswahl (15. Oktober) der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Geplant sei eine Präsentation Anfang Oktober. Die Arbeit an der Studie sei gerade im Finale, hieß es.

Aslan hatte mit einer ersten Studie 2016 für erhebliche Diskussion gesorgt, da sie gehörige Fehlentwicklungen in Islam-Kindergärten aufzeigte, gleichzeitig aber wegen angeblicher methodischer Mängel kritisiert wurde. Im heurigen Sommer wurden Vorwürfe laut, das Integrationsministerium habe in Aslans Arbeit korrigierend eingegriffen bzw. die Ergebnisse so zugespitzt, dass sie für die ÖVP politisch besser zu verwerten seien. Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) wies den Vorwurf wiederholt zurück.

Kurz bekräftigte nun in parlamentarischen Anfragebeantwortungen an die Grünen und die NEOS, dass Aslan im Rahmen der Erstellung seiner Studie zwei Referenten des Ministeriums um inhaltliches Feedback ersucht habe, ebenso wie einen Rechtsanwalt und einen Professorenkollegen aus Deutschland. Sämtliche Anmerkungen seitens der beiden Integrationsexperten des Ministeriums "wurden auf Wunsch von Prof. Aslan vorgenommen und transparent ausgewiesen", betonte Kurz ein weiteres Mal. Die von Aslan übermittelte Letztversion sei durch das Ministerium unverändert auf der Webseite veröffentlicht worden.

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