Sterbendem die Schläuche gezogen: Mordurteil mit einem großen "Aber“

Sterbendem die Schläuche gezogen: Mordurteil mit einem großen "Aber“
Renate E. wird voraussichtlich keinen Tag in Haft verbringen, Fußfessel ist wahrscheinlich.

In den Augen von Renate E. war es Sterbehilfe. In den Augen der Geschworenen war es Mord. Dienstagnachmittag wurde die 55-jährige Wienerin Renate E. wegen Mordes an ihrem Lebensgefährten Willi verurteilt – zum zweiten Mal. Der Prozess musste nämlich wiederholt werden. Die Frau hatte dem Sterbenden im AKH die lebenserhaltenden Schläuche gezogen. Doch ein Mordurteil hat normalerweise andere Dimensionen – nämlich bis zu einer lebenslangen Strafe: Renate E. wurde zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt; nicht rechtskräftig.

"Das ist kein Prozess zum Thema Sterbehilfe", betont Staatsanwalt Martin Ortner gleich zu Beginn der Verhandlung im Landesgericht für Strafsachen in Wien. "In Österreich gibt es bereits Sterbebegleitung, die Menschen ein Sterben in Würde erlaubt."

Kommentare