Debatte um Sterbehilfe: Ethikkommission soll helfen
Für die einen war es eine bahnbrechende Entscheidung in Richtung Liberalisierung und das Recht auf ein „Sterben in Würde“. Für die andere Seite war die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ein „Tabubruch“.
Nach monatelangen Beratungen gaben die Höchstrichter Mitte Dezember bekannt, dass das Sterbehilfe-Verbot gelockert werden muss. Die Mitwirkung am Selbstmord (§78 StGB) soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden. Die Tötung auf Verlangen wird hingegen verboten bleiben.
Konkret entschieden die Höchstrichter, dass das ausnahmslos geltende Verbot der Hilfeleistung zum Selbstmord verfassungswidrig ist. Es gebe ein „Recht auf menschwürdiges Sterben“, begründeten die Richter. Und es gibt auch das Recht dazu, die Hilfe eines Dritten in Anspruch zu nehmen. Am 31. Dezember wird das Gesetz aufgehoben. Bis dahin muss die Regierung neue Gesetze ausarbeiten.
Kommission beauftragt
Viel Konkretes ist dazu aus den zuständigen Ministerien noch nicht zu hören. Sowohl das grüne Justizministerium als auch das türkise Verfassungsministerium betonen, sich für die Entscheidung Zeit nehmen und eine „breite Debatte“ führen zu wollen.
In den kommenden Tagen sollen jedenfalls erste Schritte in Richtung einer Arbeitsgruppe getroffen werden. Das Justizministerium bat unterdessen die Bioethikkommission, ihre Stellungnahme von 2015 zu aktualisieren.
Die Mehrheit der unabhängigen Kommission, die im Kanzleramt angesiedelt ist, sprach sich damals für die Beihilfe zum Suizid aus, wenn der Sterbewillige unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet. Vereine sollen aber nicht helfen dürfen.
Mit der neuen Regelung muss die Regierung vor allem Maßnahmen treffen, die verhindern, dass Personen ihre Entscheidung zum Suizid unter dem Einfluss Dritter fassen.
Konfliktpotenzial
Die Ministerien werden sich aber auch der Frage stellen müssen, wie restriktiv oder offen die neuen Regelungen sein sollen – es müssen also die Voraussetzungen definiert werden, unter denen die Mitwirkung am Selbstmord ermöglicht wird.
Dazu gehören die Fragen, wer sie in Anspruch nehmen, und auch, wer sie – eventuell sogar gewerblich – durchführen darf: So könnte die Regierung etwa versuchen, Alter, Restlebenserwartung oder Krankheitsbilder zu definieren. Spannend sind auch die Fragen, ob Ärzte verpflichtet werden können, an einem Suizid mitzuwirken, und ob es Angehörigen nur erlaubt sein wird, Sterbewillige zu begleiten oder ihnen sogar Hilfsmittel bereitzustellen.
Die Debatte könnte jedenfalls auch innerhalb der Regierung noch für Konflikte sorgen – so sprach sich die ÖVP bisher für restriktive Regeln aus. Die Grünen zeigten sich hingegen – wenn auch vorsichtig – offener. Einig sind sich beide Parteien darin, dass mit den neuen Bestimmungen auch ein Ausbau der Palliativmedizin einhergehen muss. K. Auer
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