Debatte um Sterbehilfe: Ethikkommission soll helfen

Helping the needy
Nach der VfGH-Entscheidung muss die Regierung neue Gesetze ausarbeiten – wie diese aussehen werden, ist noch offen

Für die einen war es eine bahnbrechende Entscheidung in Richtung Liberalisierung und das Recht auf ein „Sterben in Würde“. Für die andere Seite war die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ein „Tabubruch“.

Nach monatelangen Beratungen gaben die Höchstrichter Mitte Dezember bekannt, dass das Sterbehilfe-Verbot gelockert werden muss. Die Mitwirkung am Selbstmord (§78 StGB) soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden. Die Tötung auf Verlangen wird hingegen verboten bleiben.

Konkret entschieden die Höchstrichter, dass das ausnahmslos geltende Verbot der Hilfeleistung zum Selbstmord verfassungswidrig ist. Es gebe ein „Recht auf menschwürdiges Sterben“, begründeten die Richter. Und es gibt auch das Recht dazu, die Hilfe eines Dritten in Anspruch zu nehmen. Am 31. Dezember wird das Gesetz aufgehoben. Bis dahin muss die Regierung neue Gesetze ausarbeiten.

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