Sterbehilfe: VfGH-Erkenntnis widerspricht Edtstadlers Überzeugungen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich die Strafbarkeit der Mitwirkung zum Suizid aufgehoben. Bis Ende 2021 muss die Regierung ein Gesetz schaffen, das eine Form von Sterbehilfe möglich macht. Karoline Edtstadler, ÖVP-Ministerin für Verfassung, will das Recht auf Leben schützen und Missbrauch verhindern.
KURIER: Ein zentraler Satz im VfGH-Erkenntnis ist: Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zum Leben. Wie sehen Sie das?
Karoline Edtstadler: Ich persönlich kann dieses Erkenntnis mit meinen Überzeugungen, was das Leben als höchstes Gut betrifft, nicht vereinbaren. Ich bin im christlichen Glauben erzogen. Es ist für mich als Verfassungsministerin aber völlig klar, dass höchstgerichtliche Entscheidungen anzuerkennen sind. Als höchstes Gut muss das Leben höchsten Schutz genießen, gleichzeitig gibt es ein Recht auf Selbstbestimmtheit. Wir müssen eine Balance schaffen, damit es keinen Missbrauch gibt. Das ist meine große Sorge.
Wie könnte die Sterbehilfe missbraucht werden?
Durch das VfGH-Erkenntnis öffnet sich die Tür viel weiter, als in der vorausgehenden Diskussion erwartet wurde. Sie könnte zum Beispiel so weit aufgestoßen werden, dass betagte Menschen meinen, ihre Pflege sei langfristig zu teuer und zu belastend, und dann ihr Leben nicht mehr als so wertvoll betrachten.
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