Der große Run auf den Taxischein: Hätten Sie bestanden?

Der große Run auf den Taxischein: Hätten Sie bestanden?
In Wien sind die Termine für die Taxiprüfung ausgebucht. Das liegt an den neuen Regeln für Taxis und Fahrtenanbieter wie Uber. Am neuen Tarifsystem wird noch immer gefeilt.

An welchen Bauten und Sehenswürdigkeiten kommt man am Wiener Burgring vorbei?  Hätten Sie das ohne nachzuschlagen gewusst? 

Taxifahrer müssen  Fragen wie diese beantworten können. Und seit 1. Jänner gilt das auch für Lenker, die für Fahrtendienste wie Uber oder Bolt arbeiten.

Der Grund dafür ist die Novelle des sogenannten Gelegenheitsverkehrsgesetzes. Dadurch wurden Taxis und ihre App-Konkurrenten ein Gewerbe. Für beide gelten nun die gleichen Vorschriften: Fahren darf etwa  nur, wer die Taxiprüfung abgelegt hat. 
 

Die Nachfrage nach den Prüfungen zieht deswegen an: In Wien sind im Jänner bereits alle Prüfungstermine ausgebucht. Die Wirtschaftskammer Wien (WKW) hat mit diesem Andrang gerechnet und daher bereits im Vorjahr die  Kapazitäten auf 1.300 Prüfungstermine aufgestockt. 

Angenommen wurde das Angebot im Vorjahr nur bedingt: 835 Kandidaten traten damals an – jetzt staut es sich. 

Hoffen auf Fall der Verpflichtung

Eine Erklärung für dieses Muster: So manche Uber-Fahrer dürften darauf spekuliert haben, dass die Taxischein-Verpflichtung  im letzten Moment gekippt wird und sie sich die Prüfung sparen können. Jetzt treten sie wohl doch an. (Wobei die Kammer nicht erhebt, ob die Prüflinge Taxi oder für Uber fahren.) 

Das Zögern könnte auch daran liegen, dass die Prüfung mitunter gefürchtet ist: Nur 20 Prozent der Kandidaten bestehen beim Erstantritt. Doch woran liegt das?

„Die Prüfung wird oft unterschätzt“, sagt Johannes Adensamer. Er ist  Geschäftsführer der Fachgruppe Beförderungsgewerbe in der WKW und nimmt selbst Taxiprüfungen ab. Beim zweiten Versuch seien die Kandidaten meist besser vorbereitet.

Eine Bagatelle ist die Prüfung definitiv nicht. Sie besteht aus einem schriftlichen  und aus einem mündlichen Teil.

96 Fragen in einer Stunde

Im schriftlichen Part wird ausgesiebt: Innerhalb einer Stunde  müssen die Kandidaten in  einem Multiple-Choice-Test 96 Fragen beantworten.  36 Adressen und 15 Routen werden abgefragt. Dazu kommen  je 9 Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht, zum Tarif, zur Betriebsordnung, zur Straßenverkehrsordnung und zur Kraftfahrgesetz (siehe Beispielfragen). Um zu bestehen, müssen zwei Drittel der Antworten richtig sein. 

Wer das schafft, der wird im mündlichen Teil noch einmal zu diesen Themen befragt. Besonders heikel ist in diesem Abschnitt die Ortskunde (die Fragen zu den Adressen und Routen): Hier gilt es, Sehenswürdigkeiten auf Fotos  zu erkennen, Straßen in einem Straßenatlas nachzuschlagen oder Ortsteile auf einem Wandplan zu finden.

Erkennt jemand die Staatsoper nicht, fällt er durch.

Der mündliche Teil dient vor allem dazu,  die Deutschkenntnisse auszuloten. „Wir sind Dienstleister und der Kunde will kommunizieren. Das ist wie beim Friseur“, sagt Taxi-Obmann Resul Ekrem Gönültas. 

Strengere Preisgrenzen?

Wie viele  Uber- oder Bolt-Fahrer derzeit ausfallen, weil ihnen die Taxi-Prüfung fehlt, dazu gibt es keine Zahlen.

Ein wesentlicher Teil der Fahrer fehlt aktuell wohl auch aus einem anderen Grund: Bis März müssen nicht nur Taxis, sondern auch Fahrtenanbieter  den Taxitarif verrechnen (anstelle eines Pauschalpreises). Die meisten Uber- und Bolt-Fahrer  haben keinen geeichten Taxameter im Auto, um so eine Fahrt anbieten zu können.

Was bis 1. Jänner galt
Bisher waren Taxis und Mietwagen (mit denen arbeiten Fahrtenanbieter wie Uber und Bolt) getrennte Gewerbe mit jeweils eigenen Regeln. Das hieß: Taxilenker mussten sich an den von der Stadt vorgegebenen Taxitarif halten. Fahrtenanbieter konnten frei Pauschalpreise festsetzen. Die Taxifahrer beschwerten sich daraufhin, dass die Konkurrenz so die Taxitarife unterbiete.

Was seit 1. Jänner gilt
Mit der Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, die am 1. Jänner in Kraft trat, wurden Taxis und Mietwagen zu einem Gewerbe zusammengeführt. Ursprünglich hätte das bedeutet, dass die Pauschalpreise abgeschafft werden und sich alle an den Taxitarif halten müssen. Die Regelung wurde kurzfristig gekippt: Auch künftig sind Pauschalen erlaubt – aber anders als bisher (siehe unten).  Weil die Abänderung  erst relativ spät eingebracht wurde, tritt sie erst im März in Kraft. Die Folge: Bis dahin gibt es nur den Taxitarif – und an diesen  müssen sich sowohl Taxis als auch Fahrtenanbieter halten. 

Was ab März gilt
Ab März sind, wie erwähnt, dann wieder Fixpreise erlaubt – und zwar für alle: Sowohl Taxis als auch Fahrtenanbieter können ab dann Pauschalen verrechnen. Es gelten aber Untergrenzen. Wie hoch diese sein werden, wird derzeit verhandelt 

Ab März sind dann für alle wieder Pauschalpreise erlaubt (Auch das ist Folge der Gesetzesnovelle). Allerdings wird es eine Untergrenze geben: In Wien etwa muss eine Fahrt mindestens 6,60 Euro kosten.

Wie der KURIER erfuhr,  könnten für die   Pauschalen  noch strengere Vorschriften vonseiten der Stadt kommen. Unternehmer wollen gehört haben, dass die Pauschale nicht mehr als 10 Prozent vom Taxitarif abweichen darf. Die Stadt weist das zurück. Man würde erst ab Ende Jänner die Varianten durchrechnen.

Kommentare