Dem Verwaltungsgericht scheint diese parteipolitische Instrumentalisierung seiner Entscheidung überhaupt nicht zu behagen: „Anhaltspunkte, die auf eine politische Einflussnahme hinweisen, sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht hervorgekommen“, betont eine Sprecherin gegenüber dem KURIER. Vielmehr sei deutlich geworden, „dass der Wiener Gesundheitsverbund (Wigev) bei der Erstellung der Ausschreibung durchaus von dem Motiv geleitet war, bestmögliche Voraussetzungen für die Spitzenmedizin in Wien zu schaffen“.
Wunsch der Ärzte
Laut der Gerichtssprecherin seien im konkreten Vergabeverfahren vor allem seitens der Ärzte, die mit High-End-Geräten in der Computertomografie arbeiten, Funktionen gewünscht worden, die vor allem von den Geräten des Herstellers Siemens angeboten werden.
Dies ging freilich sogar so weit, dass Formulierungen aus den Datenblättern von Siemens-Geräten wortgleich in die Ausschreibung übernommen wurden.
Der für die Ausschreibung zuständige medizinisch-technische Experte war ein Radiologie-Primarius aus einem Wiener Gemeindespital. Siemens dürfte ihm einigermaßen vertraut sein, hat er doch für das Unternehmen Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte durchgeführt. Unter anderem einen eineinhalbtägigen Onkologie-Workshop.
Vom KURIER auf diesen Umstand angesprochen, zeigt man sich bei der Wiener ÖVP empört: „Immer mehr Details zeigen auf, dass die rote Freunderlwirtschaft in Wien weiter blüht und gedeiht“, sagt Klubobmann Markus Wölbitsch. „Das ist und bleibt ein SPÖ-Skandal.“
Interessenskonflikt?
Doch auch in diesem Punkt hat das Gericht eine andere Sichtweise. Ausführlich werden im Erkenntnis mögliche Interessenskonflikte des Mediziners im Vergabeverfahren erörtert, die vom Kläger ins Spiel gebracht worden waren.
Doch offenbar konnte der Arzt diese Bedenken bei seiner Zeugenbefragung zerstreuen: Dass dieser „als renommierter Wissenschaftler auf dem Gebiet der Computertomographie an Veranstaltungen, die von der Medizinischen Universität Wien gemeinsam mit einem Gerätehersteller durchgeführt werden, entgeltlich vorgetragen hat, vermag im Hinblick auf das Gewicht drittmittelfinanzierter Forschung gerade im naturwissenschaftlichen Bereich nicht einmal den Anschein der Befangenheit hervorzurufen.“, heißt es dazu im Erkenntnis.
Im Vorjahr wurden übrigens 48 Vergabeverfahren vor dem Wiener Verwaltungsgericht beeinsprucht, fünf Klagen wurde stattgaben, sagt die Sprecherin. Im Jahr davor waren es 73 beeinspruchte Vergabeverfahren, wobei in 13 Fällen das Gericht im Sinne des Klägers entschied.
Kommentare