645 Hektar Wiener Rebfläche und ein strenges Gesetz zu deren Schutz

645 Hektar Wiener Rebfläche und ein strenges Gesetz zu deren Schutz
Die Stadt nutzt die 139 Wiener Weinbaubetriebe gerne als Aushängeschild.

Die Stadt ist stolz auf die Wiener Weingärten. So stolz, dass man sich zu Übertreibungen hinreißen lässt: „Wien ist die einzige Großstadt mit Weinbau innerhalb der Stadtgrenze“, ist etwa im Statistischen Jahrbuch der MA 23 zu lesen.

Bei der Formulierung dieser Zeile scheint man zum Beispiel auf den Weinberg von Montmartre in Paris vergessen zu haben.

Sieht man über diese Unschärfe hinweg, bleiben immer noch beeindruckende Zahlen übrig. 645 Hektar bepflanzte Rebfläche verzeichnete das 415 Quadratkilometer große Wien 2019 – was der Fläche des 6., 7. und 8. Bezirks zusammen entspricht.

Weißwein-Stadt

537 Hektar der Weingärten sind Weißweinflächen. Dort werden vor allem Grüner Veltliner, Rheinriesling und Weißburgunder kultiviert. Auf den 108 Hektar Rotweinflächen wachsen vorwiegend Zweigelt, Blauburgunder und Merlot.

Nach Bezirken betrachtet befinden sich die meisten Rebflächen in Döbling (307 Hektar), gefolgt von Floridsdorf (253 Hektar) und Liesing (46 Hektar).

645 Hektar Wiener Rebfläche und ein strenges Gesetz zu deren Schutz

Die Rebflächen werden von 139 Weinbaubetrieben bewirtschaftet – wobei 40 Prozent davon in der Hand von nur sechs Winzern sind: den „WienWein“-Winzern Michael Edlmoser, Thomas Huber, Rainer Christ, Thomas Podsednik, Gerhard J. Lobner und Fritz Wieninger.

25.300 Hektoliter

Auch die Stadt selbst mischt mit – und zwar seit 110 Jahren mit dem Weingut Cobenzl. Zu ihm gehören 60 Weingärten in Grinzing, am Nussberg und am Bisamberg. Im Vorjahr stellte man auf bio um. Insgesamt gab es 2020 rund 210 Hektar Bio-Rebflächen in Wien.

Alle Wiener Winzer zusammen produzierten vergangenes Jahr 25.300 Hektoliter Wein mit einem Herstellungswert von 7,63 Millionen Euro.

Um ihren ganzen Stolz dauerhaft zu erhalten, hat die Stadt übrigens eine Art Schutzgesetz erlassen. Roden Besitzer einer Weinbaufläche selbige, sind sie verpflichtet, diese binnen acht Jahren wieder zu bepflanzen. Das soll Immobilienspekulation mit Weingärten unterbinden. 

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