Das ginge vor allem auf Kosten der ÖVP, die bei den Wahlen im November 2019, auch durch Sebastian Kurz’ Sogwirkung, 36,1 Prozent der Stimmen erreichte. Die SPÖ kam auf 23 Prozent, die FPÖ auf 17,5, die Grünen auf 12,1, die KPÖ auf 6 und die Neos auf 5,4 Prozent.
Was die Umfragen ergaben
Die jüngste Umfrage von Mitte Oktober würfelte diese Reihung gewaltig durcheinander: Die FPÖ unter Mario Kunasek kam darin mit 30 Prozent auf Platz 1 vor der ÖVP mit Landeshauptmann Christopher Drexler, die mit 26 Prozent auf den zweiten Platz abrutschen würde. Der SPÖ unter Anton Lang wurden darin 24 Prozent der Wählerstimmen zugemessen, wobei: Die Schwankungsbreite war mit 3,5 Prozentpunkten so groß, dass sogar ein Dreikampf um die Spitze nicht ausgeschlossen wurde.
Dazu kommen die Stimmen der Unentschlossenen: Ein Fünftel der steirischen Wählerinnen und Wähler entscheidet sich erst knapp vor dem Wahltag.
Graz, die Stadt der Wechselwähler
Weiters der Sonderfall Graz, wo ständig gegen den Strom gewählt wird: Bei den Nationalratswahlen im September schaffte es die SPÖ hier – wenn auch nur hauchdünn – auf den ersten Platz vor der ÖVP, die FPÖ wurde Dritte, während sich die Steiermark insgesamt tiefblau färbte. Und in der Landeshauptstadt ist bekanntlich die KPÖ ein Faktor.
Die ÖVP, obwohl in der Landesregierung in Koalition mit der SPÖ, stilisierte die Landtagswahlen zum Duell mit der Oppositionspartei FPÖ hoch: Landesparteiobmann Drexler, der zum ersten Mal als Spitzenkandidat antritt, bat darum, ihm "die Stimme zu leihen", um einen FPÖ-Landeshauptmann zu verhindern.
Ähnliches hatte Vorarlbergs ÖVP-Landeschef Markus Wallner auch gemacht und ein niedrigeres Minus eingefahren als so manche Umfrage vor den Landtagswahlen im Oktober vermuten ließ.
Die letzten Wahllokale schließen heute um 16 Uhr, kurz darauf sollen Hochrechnungen vorliegen. Welche Partei auch immer erste sein wird, sie hat das Heft zum Handeln: § 37 der Landesverfassung gibt dem Stimmenstärksten automatisch das Recht, andere Parteien zu Koalitionsgesprächen einzuladen.
Anders als im Bund braucht es keine Beauftragung. Freilich, Parallelverhandlungen des Zweiten mit dem Dritten schließt auch das nicht aus.
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