Ruf nach rauschfreien Bahnhöfen

Wiener Polizei ist skeptisch, ob man mit einem Verbot das Problem am Praterstern lösen könnte
ÖBB kann sich die Ausweitung von Alkoholverboten vorstellen. Der Nutzen ist aber umstritten.

Eine aktuelle Petition heizt die Debatte um Alkoholverbote im öffentlichen Raum an. Mehr als 1300 Wiener unterstützten die Forderung "Kein Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen des Pratersterns". Der Bahnhof im zweiten Bezirk gilt seit langem als Sicherheits-Hotspot.

Bei den ÖBB kann man sich ein solches Verbot am Praterstern, aber auch an anderen Bahnhöfen, durchaus vorstellen. Zumindest bei einem seit einigen Monaten laufenden Pilotprojekts in Dornbirn habe man positive Erfahrungen gemacht. "Die Zahl der Belästigungen, Verständigungen der Polizei und Kundenbeschwerden ist seitdem rückläufig", schildert ÖBB-Sprecher Roman Hahslinger. Dieser Bahnhof sei freilich ungleich kleiner als der Praterstern. Grundsätzlich seien solche Verbote aber nur machbar, wenn die Stadt das von sich aus will.

Klare Absage

Bezirksvorsteherin Uschi Lichtenegger (Grüne) erteilt einem Verbot eine klare Absage: "Der Praterstern wird täglich von 200.000 Menschen frequentiert. Zudem gibt es überall Geschäfte, in denen man Alkohol kaufen kann. Wie soll die Polizei kontrollieren, wer was eingesteckt hat?" Sie verweist auf ein funktionierendes Netzwerk von Sozialarbeitern und sonstigen Experten, die sich vor Ort um die Suchtkranken kümmern würden. Auch bei der Polizei sieht man ein Alkoholverbot am Praterstern zwiespältig: "Natürlich könnten wir seine Einhaltung kontrollieren, aber es wäre eine Sisyphos-Arbeit", sagt Sprecher Thomas Keiblinger. "Ein Verbot würde bestimmt einen gewissen Effekt haben, man darf sich aber nicht vorstellten, dass damit das Problem total verschwindet."

Auch in Linz Ruf nach Verbot

Am Hauptbahnhof in Linz steht derzeit ebenfalls ein Alkoholverbot zur Debatte. ÖVP-Klubobmann Martin Hajart hat als Reaktion auf Gewalttaten und Pöbeleien angekündigt, im Gemeinderat eine Resolution an die ÖBB einbringen zu wollen. Er kann sich ein Alkoholverbot nach Münchner Vorbild vorstellen. Dort sei der Konsum in der Zeit von 22 Uhr bis sechs Uhr Früh untersagt. "Damit beeinflusst man auch nicht die Reisenden, die gerne einmal eine Dose Bier trinken", argumentiert Hajart. Stellt sich die Frage nach der Exekution, an der etwa ein Alkoholverbot am Südtiroler Platz vor dem Salzburger Hauptbahnhof bisher gescheitert ist. Für Hajart ist es etwa vorstellbar, die Stadtwache durch einen Beschluss des Gemeinderates mit einem Wegweiserecht auszustatten.

Hajart lässt auch mit einem weiteren Vorschlag aufhorchen: Klassische Musik aus Lautsprechern solle "herumlungernde Alkoholiker" vom Bahnhofsgelände fernhalten. In Hamburg habe sich diese Methode bewährt, behauptet der ÖVP-Politiker.

ÖBB verweisen auf Polizei

Bei den ÖBB spielt man den Ball trotz eigenen Sicherheitsdiensts und Hundestreifen weiter. Ein Alkoholverbot könne nur in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden funktionieren, sagt ÖBB-Sprecher Karl Leitner. "Es wäre wünschenswert, wenn die Polizei den Bahnhof regelmäßig bestreift, weil das mögen die Leute nicht, die Probleme machen."

Mit klassischen Klängen wird bereits seit 2008 der Bahnhof Innsbruck in den frühen Morgenstunden und am Abend beschallt. Ein totales Alkoholverbot gibt es aber nur auf dem Vorplatz, gemäß einer Verordnung der Stadt. 2014 erklärte sie auch die Maria-Theresien-Straße zur Alkoholverbotszone. Ihre Rechtmäßigkeit wurde vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.

Vorreiterin Graz

Zehn Jahre alt wird heuer das Alkoholverbot, das in Teilen der Grazer Innenstadt gilt: 2007 in einer einzigen Gasse eingeführt, 2012 rund um den Hauptplatz ausgedehnt sollte es vor allem Anrainer besänftigen: Die Beschwerden wegen lärmender Betrunkener häuften sich damals. Die Einhaltung wird von der Ordnungswache kontrolliert und es scheint, dass die Grazer braver werden: 2015 wurden noch 665 Ermahnungen ausgesprochen sowie 57 Organmandate oder Anzeigen ausgestellt, 2016 waren es nur noch 532 Ermahnungen sowie 48 Anzeigen und Organmandate.

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