Was sich 2023 in Österreich alles ändert
Mit dem neuen Jahr treten auch wieder etliche Neuerungen in Kraft bzw. werden im Laufe des Jahres schlagend. Auf den Straßen wird Rasern der Kampf angesagt, die Verpackungssammlung wird vereinheitlicht, Makler kassieren bei Abschluss eines Mietvertrages nicht mehr automatisch Provision.
StVO-Novelle geht gegen extreme Raser vor
Raserei soll in Österreich künftig schärfer sanktioniert werden. Die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist derzeit in Begutachtung, könnte aber bereits im ersten Halbjahr 2023 zu härteren „Sanktionen bei extremsten Geschwindigkeitsübertretungen“ führen. Vorgesehen ist ein mehrstufiges System, das von einer vorübergehenden Beschlagnahme des Fahrzeuges bis hin zu einer dauerhaften Konfiszierung und anschließenden Versteigerung durch die Republik reichen soll. Vorläufig an Ort und Stelle beschlagnahmt werden Fahrzeuge demnach, wenn im Ortsgebiet das Tempolimit um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten wird. Dauerhafte Abnahmen drohen bei noch extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern.
Ende der Maklerprovision für Mieter
Ab dem 1. Juli gilt bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip. Heißt: Nur derjenige, der einen Makler beauftragt, muss dessen Provision bezahlen und das ist in der Regel der Vermieter. Bisher mussten immer die Mieter die Maklergebühren – in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten – bezahlen.
Für Verstöße ist eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro vorgesehen. Damit will man doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen verhindern. Mieter sollen statt der Provision nicht plötzlich andere Zahlungen bei Vertragsabschluss leisten müssen. Die Wirtschaftskammer Österreich sowie der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft waren, dass der Wohnungsmarkt durch die Novell „unübersichtlicher und das Angebot geringer“ werde.
Vereinheitlichung bei der Mülltrennung
Der Müll wird in Österreich künftig anders getrennt als bisher. Ab 1. Jänner wird nämlich die sogenannte Leichtverpackungssammlung österreichweit vereinheitlicht. In der gelben Tonne beziehungsweise im gelben Sack landen dann nicht mehr nur Plastikflaschen, Getränkekartons und Dosen, sondern auch alle kleineren Kunststoffverpackungen. Der Joghurtbecher, Schalen für Obst oder Gemüse, Verpackungen von Schnittkäse oder -wurst und alle anderen Kunststofffolien kommen von nun an also nicht mehr in den Restmüll. Aber Vorsicht, nicht alle Bundesländer beginnen gleichzeitig mit der Umsetzung der „Verpackungsverordnung“. Während Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und einige Bezirke Oberösterreichs bereits Anfang 2023 die Änderungen einführen, warten die restlichen Bundesländer auf die gesetzliche Verpflichtung, die erst 2025 in Kraft tritt. Zu dem Zeitpunkt wird es dann bereits die nächste Änderung geben: das Pfandsystem für Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen.
Erstmal geht es jetzt aber um die Leichtverpackungen. Und davon soll in den nächsten Jahren einiges gesammelt werden: Gerechnet wird mit einem Plus von 20 Prozent.
Staatsschutz der Länder wird reformiert
Das skandalträchtige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wurde bereits erfolgreich reformiert und umbenannt. Aus dem BVT wurd die DSN (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst). Was nun fehlt und worauf seit Langem gewartet wird, ist die Reform der Landesämter des Verfassungsschutzes (LVT). Diese soll zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2023 fertig sein und in die Umsetzung gelangen. Was sich genau ändert? Die Komponente der nachrichtendienstlichen Arbeit wird zentral der DSN vorbehalten bleiben. In den Bundesländern will man offenbar verstärkt einen Fokus auf die Präventionsarbeit im Staatsschutz legen. Soll heißen: Radikalisierung früh genug erkennen und dagegen vorgehen. Wie der neue Name der LVT lauten wird, ist offen.
Urteil im Terrorprozess erwartet
Mehr als zwei Jahre ist es her, dass Wien zum Schauplatz des islamistischen Terrors wurde. Vier Menschen starben in der Ausgehmeile „Bermudadreieck“ in der Wiener Innenstadt. Auch der Attentäter wurde getötet, er muss sich nicht mehr verantworten. Seit Oktober 2022 stehen aber sechs Verdächtige, die Kujtim F. geholfen haben sollen, vor Gericht. Es wird ihnen vorgeworfen, bei der Beschaffung der Waffen und der Vorbereitung der Tat geholfen zu haben. Am ersten Prozesstag beschrieb die Staatsanwältin die Verdächtigen wie folgt: „Sie präsentieren sich wie Klosterschüler.“ Nur Angeklagter Burak K. trägt immer noch einen Bart und lange Haare – Merkmale durch die Anhänger des Islamischen Staates ihre Zugehörigkeit zeigen. Das Urteil soll im Februar fallen.
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