Nun gibt es aber Hintertüren, die auch weiterhin dazu führen könnten, dass der Mieter die Kosten umgehängt bekommt. Aus Sicht von Wohn-Experten Rosifka müssten diese unbedingt geschlossen werden. Er schildert drei Konstruktionen aus der Praxis:
1. Die zwei Makler
Ein Vermieter beauftragt einen Makler (1) mit der Vermittlung seiner Wohnung, dieser geht dann zu einem befreundeten Makler (2) und gibt ihm die Daten. Makler 2 inseriert die Wohnung, ein Interessent meldet sich bei ihm. Dadurch wird der Interessent zum Auftraggeber von Makler 2 – und muss ihm Provision zahlen. Makler 1 und Makler 2 teilen sich die Summe.
2. Die geduldete Vermittlung
Ein Vermieter gibt einem Makler die Daten der Wohnung, schließt aber keinen offiziellen Maklervertrag ab, sondern „duldet“ nur, dass der Makler die Wohnung anbietet. Ein Interessent meldet sich, der Makler geht offiziell zum Vermieter – im Auftrag des Mieters, der dann Provision zahlen muss.
3. Das Lockangebot
Ein Makler schaltet ein Inserat, und wenn sich dann ein Interessent meldet, heißt es, die Wohnung sei bereits vergeben. Der Makler schlägt dem Interessenten vor, sich bei ihm zu melden, sobald ein ähnliches Objekt verfügbar wird. Der Interessent gibt dem Makler die Daten für den Suchauftrag, wird dadurch zum Auftraggeber – und muss Provision zahlen.
Bei den Grünen heißt es, man habe all diese Umgehungskonstruktionen bei der Erarbeitung des Gesetzes bedacht und einen umfassenden „Schutzschirm“ eingebaut. Ein Mieter soll den Makler theoretisch nur noch dann selber zahlen müssen, wenn er zum Makler geht und ihm aktiv einen Suchauftrag gibt.
Vorbild war das Bestellerprinzip in Deutschland, das bereits seit 2015 gilt. Und diese Regelung funktioniert größtenteils, zeigte eine Studie aus dem Vorjahr (siehe Infokasten).
Die Immobilienbranche nennt in ihrer Stellungnahme auch das Beispiel Deutschland – allerdings als negatives: Das Angebot an Wohnungen sei gesunken und qualitativ schlechter geworden. Warum das? „Makler tragen zur Objektivierung bei, etwa bei der Bepreisung oder der Gestaltung der Inserate. Wenn Vermieter jetzt die Kosten eines Maklers sparen wollen, dann bieten sie ihre Wohnungen entweder überhaupt nicht mehr öffentlich an oder vermarkten sie selbst – aber halt irgendwie. Der Markt wird unübersichtlich und intransparent“, sagt Michael Pisecky, Fachgruppenobmann der Immobilientreuhänder der Wirtschaftskammer Wien.
Makler seien dazu da, einen Ausgleich der Interessen zwischen Vermieter und Mieter zu schaffen. Wer diese Leistung zahlen muss, darüber könne man unterschiedlicher Meinung sein, sagt er. Die genannten Umgehungskonstruktionen seien aber eine „Unterstellung“ – es gebe derzeit „überhaupt keine Veranlassung für solche Praktiken“.
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