Vorhabensbericht in Causa Waldhäusl retour bei WKStA

Vorhabensbericht in Causa Waldhäusl retour bei WKStA
Wie es mit den Amtsmissbrauchs-Ermittlungen gegen den nö. FPÖ-Landesrat weitergeht, ist vorerst nicht bekannt.

Der im Zusammenhang mit den Amtsmissbrauchs-Ermittlungen gegen Niederösterreichs Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und eine Beamtin an Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium erstattete Vorhabensbericht ist wieder retour bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Ein entsprechender Bericht der Tageszeitung "Österreich" wurde der APA seitens der Behörde bestätigt. Angaben zum Inhalt wurden nicht gemacht.

Derzeit arbeite die WKStA an der Umsetzung des Vorhabensberichts, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Erst danach - und infolge der Verständigung der Verfahrensparteien - "dürfen wir die Medien informieren". Ob es weitere Erhebungen gibt, es zu einer Anklage kommt oder das Verfahren eingestellt wird, blieb also offen.

Waldhäusl selbst verwies am Freitag auf die bereits seit mehreren Jahren andauernden Ermittlungen. "Sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen: je früher, desto besser", hielt der FPÖ-Politiker fest.

Vorwurf: Freiheitsentzug

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen 2019 nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die WKStA. Damaligen Angaben zufolge wurde dem FPÖ-Politiker und einer leitenden Landesbeamtin Amtsmissbrauch "im Sinne eines Freiheitsentzugs ohne entsprechende Rechtsgrundlage" angelastet.

Die Vorwürfe beziehen sich auf Geschehnisse vom November 2018. Damals hatte Waldhäusl jugendliche Flüchtlinge hinter Stacheldraht in einem Asyl-Quartier in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) unterbringen lassen, weil er ihnen vorwarf, "notorische Unruhestifter" zu sein. Die Empörung darüber und der politische Druck führten letztlich zur Schließung des Flüchtlingsquartiers.

Erst Mitte der Woche wurde eine andere juristische Entscheidung in dem Zusammenhang publik. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich entschied im Fall eines Flüchtlings, dass die Unterbringung in Drasenhofen rechtswidrig war. Ein nach einer Beschwerde des Betroffenen zuvor gegenteilig lautender Beschluss war vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Waldhäusl kündigte an, von der Fachabteilung Asyl und Integration des Landes NÖ die Einbringung von Rechtsmittel prüfen zu lassen.

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