Unterbringung von Flüchtling in NÖ war laut Gericht rechtswidrig

Unterbringung von Flüchtling in NÖ war laut Gericht rechtswidrig
Verwaltungsgericht Niederösterreich sieht Verstoß gegen Verfassungsrecht auf persönliche Freiheit.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich hat im Fall eines Flüchtlings entschieden, dass die Unterbringung im Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 rechtswidrig war. Ein nach einer Beschwerde des Betroffenen zuvor gegenteilig lautender Beschluss war vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden.

Die Überstellung und Unterbringung des Betroffenen in dem Quartier habe gegen das Verfassungsrecht auf persönliche Freiheit verstoßen, entschied das Landesverwaltungsgericht. Damit sei man der Ansicht des Verfassungsgerichtshofes gefolgt, sagte LVwG-Präsident Patrick Segalla am Mittwoch. Die Entscheidung beziehe sich auf den Anlassfall und nicht auf das Asylquartier Drasenhofen als Ganzes, fügte er hinzu.

Waldhäusl attackiert Justiz

Die Fachabteilung Asyl und Integration des Landes NÖ prüfe nun Rechtsmittel, teilte Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) mit, der die Überstellung in das Flüchtlingsquartier im November 2018 angeordnet hatte. Möglich ist nach Angaben des LVwG eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien.

Unterbringung von Flüchtling in NÖ war laut Gericht rechtswidrig

Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ)

Der Asyl-Landesrat stellte auch die Unabhängigkeit der Justiz in Frage: „Die angeblich unabhängigen Gerichte entscheiden immer öfter im Sinne der Täter, jeglicher Opferschutz wird bequem ausgeblendet.“ Waldhäusl erwähnte in diesem Zusammenhang, dass der Beschwerdeführer aus Ghana wegen Drogendealens straffällig geworden sei. „Bedenklich ist hier allemal, dass der gleiche LVwG-Richter den gleichen Akt vor zwei Jahren abgewiesen hat, jetzt aber - ohne Verhandlung - das Urteil der Rechtswidrigkeit gefällt hat. Man fragt sich ernsthaft, welche Rechtsmeinung dieser in zwei Jahren wohl vertreten würde?“, meinte der FPÖ-Politiker.

Scharfe Reaktionen

NEOS-Landessprecherin Indra Collini verurteilte die Kritik Waldhäusls: „Offenbar sind wir mittlerweile so weit, dass rechtsstaatliche Entscheidungen nur dann akzeptiert werden, wenn sie einem persönlich zu Gesicht stehen.“ Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen, forderte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf, Waldhäusl das Misstrauen auszusprechen und dem Landesrat „wesentliche Agenden wie Flüchtlingsangelegenheiten, Fremdenangelegenheiten, Grundversorgung und Koordination der Integrationsangelegenheiten“ zu entziehen.

Unterbringung von Flüchtling in NÖ war laut Gericht rechtswidrig

Die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in dem von Securitys bewachten Quartier mit Stacheldraht und Ausgangsbeschränkungen hatte für viel Kritik gesorgt. Die Asylwerber wurden im Herbst 2018 nach wenigen Tagen von der Einrichtung im nördlichen Weinviertel nahe der Grenze zu Tschechien an andere Standorte verlegt.

Kommentare