Machtwort der Landeshauptfrau
Politisch ist die Angelegenheit ja bereits abgehakt. Waldhäusl hatte im Jahr 2018 diese Einrichtung geschaffen, um dort Flüchtlinge, die straffällig geworden waren oder in anderen Herbergen negativ aufgefallen waren, unterzubringen. Dass dort ein Stacheldrahtzaun angebracht und für die Bewachung auch ein Hund eingesetzt worden ist, sorgte österreichweit für heftige Kritik. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sprach daraufhin ein Machtwort, welches das Aus für die Drasenhofen-Herberge bedeutete.
Der Fall war aber auch bei der WKStA gelandet, die Ermittlungen gegen den Landesrat und eine Beamtin einleitete. Der Vorwurf: Waldhäusl habe seine "Befugnis, im Namen des Landes Amtgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht".
Er habe Maßnahmen angeordnet, die den gesetzlichen Intentionen des NÖ Grundversorgungsgesetzes widersprechen, wie es in der Stellungnahme der WKStA heißt, die dem KURIER vorliegt. Als Beispiel wird der Stacheldrahtzaun genannt, der "ungeeignet war, weil dadurch die betroffenen unbegleiteten minderjährigen Fremden einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen wurden".
Deswegen hält die WKStA die Weiterverfolgen des Falles für notwendig. In der Stellungnahme wird auf die UN-Kinderrechtskonvention und die Grundrechtscharta verwiesen.
Gleichzeitig ist anhand von vielen Zeugenaussagen genau aufgelistet, wie es zu der Einrichtung gekommen war, wofür letztendlich dann die private Agentur „ASOB Asyl-Sonderbetreuungs-GmbH“ gegründet worden war. Landesrat Waldhäusl selbst soll die Liste jener Jugendlichen abgesegnet haben, die nach Drasenhofen verlegt werden mussten.
Dass die WKStA diese Stellungnahme abgeben musste, lag an Waldhäusl und seinem Anwalt Manfred Ainedter. "Ich wollte endlich wissen, was los ist", sagt der Landesrat gegenüber dem KURIER.
Anlass war, dass vor Wochen medial kolportiert wurde, dass es eine Anklage geben könnte. Tatsächlich waren seit Juni 2020 dem Akt keine Ermittlungsschritte mehr zu entnehmen, weswegen eine Einstellung des Verfahrens gefordert wurde, weil "der bestehende Tatverdacht im Hinblick auf die bisherige Dauer des Ermittlungsverfahrens von mehr als zwei Jahren dessen Fortsetzung nicht rechtfertige".
Für Anwalt Manfred Ainedter ist es "unfassbar, dass sich im Akt seit Juni 2020 nichts mehr getan hat". Bezüglich des Stacheldrahtzauns ist im Schreiben der Anwaltskanzlei folgende Passage zu finden: "Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach als zuständige Behörde die Auffassung des Beschuldigten, dass der Stacheldrahtzaun auf eine allfällige Kindeswohlgefährdung keinerlei Einfluss habe, teilte."
"Will eine Entscheidung"
Landesrat Gottfried Waldhäusl jedenfalls will "so rasch wie möglich eine Entscheidung". Immerhin fühlt er sich durch einen Bericht des Landesrechnungshofes "reingewaschen". Sollte es aber tatsächlich zu einer Anklage kommen, stört ihn das auch kaum. Waldhäusl: "Ich habe keine Angst vor einer Anklage." Dann werde die Angelegenheit eben im Gerichtssaal "endgültig erledigt".
In der Äußerung an das Gericht verteidigt sich Waldhäusl so: "Da das Ermittlungsverfahren keinerlei Ermittlungsergebnisse dazu erbracht hat, dass der Beschuldigte im Wissen, dass die Unterkunft im Quartier in Drasenhofen keine geeignete Unterkunft sei, die Verlegung der Jugendlichen in diese Unterkunft veranlasst habe, fehlt es dem Beschuldigten jedenfalls an jeglichem Schädigungsvorsatz."
In dem Fall war auch der Weisungsrat des Justizministeriums eingeschaltet. Bislang aber ohne ein zwingendes Ergebnis.
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