Vier Staatsverweigerer müssen in Salzburg vor Gericht

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Die Angeklagten sollen die Entführung von Politikern und Beamten und Verurteilung nach eigenem Recht geplant haben.

In Salzburg müssen sich Ende Februar vier Staatsverweigerer vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Graz wirft ihnen vor, sich einem sogenannten "Gerichtshofes auf Grundlage des Common Law mit biblischer Grundlage" angeschlossen zu haben. Geplant war die Entführung von staatlichen Entscheidungsträgern, Politikern und Beamten durch "Sheriffs", die dann durch eigene "Richter" verurteilt werden sollten, teilte das Landesgericht Salzburg am Donnerstag mit.

Eingebracht wurde die 72 Seiten umfassende Anklage bereits im vergangenen November, sie ist inzwischen rechtskräftig. Zwei der Verdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft. Konkret wird den vier Männern die Zugehörigkeit zum "Global Common Law Court (kurz: "GCLC") bzw. "Global Court of the Common Law" ("GCCL") vorgeworfen.

Straftaten in halb Österreich

Bei den vier Angeklagten handelt es sich um einen 72-jährigen Pensionisten aus St. Pölten, einen 53-jährigen Kellner aus Wien, einen bald 58-jährigen Arbeitslosen aus Oberösterreich und einen 61-jährigen Arbeitslosen aus dem Salzburger Pongau.

"Es reicht die Teilnahme an der Verbindung. Es wurde noch niemand entführt", sagt Landesgerichtssprecher Peter Egger. Der Prozess findet trotz Anklage durch die Staatsanwaltschaft Graz in Salzburg statt, weil hier das erste angeklagte Delikt verübt worden ist.

Einer der Beschuldigten gilt als Gebietsleiter für Österreich, zwei sind "Richter" und einer offenbar einfaches Mitglied. Unter anderem sollen die Männer neue Mitglieder geworben, Propaganda-Material organisiert oder neue Mitglieder geschult haben. Außerdem wiesen sie sich mit selbst ausgestellten Ausweisen aus. Die vorgeworfenen Straftaten wurden unter anderem in Salzburg, St. Pölten, Krems a.d. Donau, Wien und Schladming verübt.

Mehrere hundert Mitglieder

Die ordentliche Gerichtsbarkeit als verfassungsgemäße Einrichtung der Republik Österreich hätte abgeschafft und durch eigene Richter ersetzt werden sollen. Vor diesen hätten sich dann die entführten Personen nach der eigenen Rechtssprechung verantworten müssen.

Laut der Anklageschrift haben sich der Verbindung in Österreich, Deutschland und der Schweiz mehrere hundert Mitglieder angeschlossen. Die Organisation soll demnach auf Dauer angelegt, hierarchisch organisiert und arbeitsteilig strukturiert sein.

Die Verhandlung am Landesgericht Salzburg als Geschworenengericht wurde für 23. und 24. Februar 2021 anberaumt.

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