Salzburgs Bürgermeister bekommen bei Abschied Gehaltsfortzahlung
Sie hatten zuletzt österreichweit nicht den allerbesten Leumund. Mindestens 12 von 119 in Salzburg sollen schon gegen Covid-19 geimpft sein. Die prinzipielle Wichtigkeit ihres Amtes bestreitet aber keiner. Die Landtagsparteien haben am Mittwoch im Ausschuss jedenfalls einstimmig mehrere Verbesserungen für die Salzburger Bürgermeister beschlossen.
Unter anderem gibt es in Zukunft für die Bürgermeister nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Gehaltsfortzahlung, deren Länge sich an der Amtszeit orientiert. Zudem können Bürgermeisterinnen nach der Geburt eines Kindes bis zu einem Jahr in Karenz gehen. Das gilt auch für Bürgermeister – auch Väterkarenz ist möglich. Zudem werden zusätzliche Entschädigungen für Tätigkeiten in einem Gemeindeverband möglich.
Persönlichkeiten gesucht
Grund für die Verbesserungen ist der zunehmende Kandidatenmangel bei Bürgermeisterwahlen. „Wir, alle Fraktionen, haben zunehmend das Problem, Persönlichkeiten zu finden, die bereit sind, in die Politik zu gehen und auch ein Bürgermeisteramt auszuüben“, sagte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) im Landtag.
Prominentestes Beispiel bei der vergangenen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2019 war Radstadt. In der Pongauer Stadt mit knapp 5.000 Einwohnern fanden vor der Wahl weder ÖVP noch SPÖ einen Kandidaten. Der einzige Bewerber, Ex-FPÖ-Nationalrat Christian Pewny, ist seither Radstädter Bürgermeister.
Pewny ist der einzige FPÖ-Bürgermeister im Bundesland, auch seine Partei stimmte der Besserstellung der Amtsträger zu. „Alles, was das Amt attraktiviert, ist der Sache zuträglich und wichtig. Wir hätten auch einer höheren Entschädigung für Bürgermeister zugestimmt“, sagte FPÖ-Chefin Marlene Svazek im Landtag.
Anstellung kommt nicht
Auch die SPÖ ist beim Beschluss mit an Bord, schließlich geht die Initiative auf einen Antrag der Sozialdemokraten aus dem Frühjahr 2019 zurück. Mit ihrem Vorschlag, die Bürgermeister bei der Gemeinde anzustellen, blieb die SPÖ aber alleine. Das wäre nicht umsetzbar, schließlich müsste dann der Amtsleiter dem Bürgermeister etwa den Urlaub genehmigen, das sei nicht praktikabel, argumentierte Haslauer.
Das Gesetz tritt nach dem Beschluss im Landtagsplenum rückwirkend mit Jahresbeginn 2021 in Kraft. Dann können Bürgermeister nach dem Ausscheiden aus dem Amt innerhalb von drei Monaten eine Gehaltsfortzahlung beantragen. Diese wird für bis zu neun Monate gewährt. Darauf hat Anspruch, wer länger als zehn Jahre Bürgermeister war.
Mehr Gehalt ist vom Tisch
Nach einer einfachen Amtsperiode von fünf Jahren hat man Anspruch auf vier Monate Gehaltsfortzahlung. Der Anspruch besteht ab dem ersten Tag im Amt, mindestens gibt es eine zweimonatige Fortzahlung des Gehalts.
Interessant: Kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die Landesregierung in einen damaligen Entwurf auch noch eine spürbare Gehaltserhöhung für die Bürgermeister zwischen 3,5 und fast 10 Prozent vorgesehen. Chefs größerer Gemeinden hätten damals stärker profitiert. Damals gab es große Aufregung, auch beim grünen Koalitionspartner, dann kam noch die Pandemie dazwischen. Die Gehaltserhöhung ist vom Tisch. Obwohl offenbar auch die FPÖ bei einem solchen Beschluss dabei wäre.
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