Staatsverweigerer: 12 Jahre Haft für "Präsidentin"

Staatsverweigerer: 12 Jahre Haft für "Präsidentin"
Erster exemplarischer Schuldspruch aufgehoben, doch auch bei Prozesswiederholung gab es - nicht rechtskräftige - Verurteilung.

Etwa 3.000 Mitglieder hatte der „Staatenbund Österreich“. Das ist nicht wenig, wenn man bedenkt, dass er erst 2015 gegründet und seine Führungsriege 2017 festgenommen wurde.

Gegen diese Chefs wurde seit September in Graz verhandelt, das Urteil stand am Mittwoch noch aus. Die Mitglieder „waren immens radikalisiert“, mahnte der Grazer Staatsanwalt die Geschworenen, als er die Anklage gegen 13 Staatsverweigerer vortrug: „Das war die größte staatsfeindliche Verbindung, die je in Österreich existiert hat.“ Und mochten die Briefe des „Staatenbundes“ mit ihrem Herz-Emblem noch so putzig aussehen: „Sie wollten Selbstjustiz an Richtern und Politkern üben“, führte der Staatsanwalt 2018 aus. „Das kann man nicht tolerieren.“

Beim zweiten Verfahren äußerte er diesen Vorwurf zwar nicht: Der Prozess ist eine Wiederholung, weil der Oberste Gerichtshof einen großen Teil des Urteils aufgehoben hat. Aber der Kern der Anklage ist derselbe geblieben: Staatsfeindliche Verbindung, weil die Truppe die Republik als „Staatssimulation auf kriminellem Niveau“ ablehnte und eigene Bundesländer gründete. Schwerer Betrug, weil der „Staatenbund“ eigene Kfz-Kennzeichen verkaufte.

Haftbefehle ausgestellt

Und dann war da noch die Bestimmung zum Hochverrat. Dieses Delikt wurde in der Zweiten Republik noch nie angeklagt. Dabei geht es um 150 Haftbefehle sowie Briefe an Offiziere des Bundesheeres: Darin forderte der „Staatenbund“ die Verhaftung von Politikern. Da das Militär bewaffnet ist, wertete der Ankläger dies als „tauglichen Versuch eines Putsches“.

Tatsächlich wurden „Präsidentin“ Monika U. und ihr Vize im ersten Prozess Jänner 2019 deshalb (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen, es setzte 14 beziehungsweise zehn Jahre Haft. Für die übrigen Angeklagten gab es damals zwischen neun Monate und drei Jahren teilbedingter Haft wegen staatsfeindlicher Verbindung und Betruges.

Wieder gab es Haftstrafen

Doch beim zweiten Verfahren waren die Angeklagten kaum wiederzuerkennen. Keine Spur mehr jenes Trotzes, mit dem sie zuvor gegen jeden Satz der Richter Einspruch erhoben. „Geläutert durch das Haftübel“, kommentierte der Ankläger. „Präsidentin“ U. und ihr Vize sitzen seit drei Jahren in U-Haft.

Allerdings änderte das sanftmütiger Verhalten wenig. Auch in diesem Prozess wurden U. und ihr „Vize“ wegen Bestimmung zum Hochverrats (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen, ebenso wegen der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung: Sie wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt.

Ihr "Vize" erhielt zehn Jahre Haft, außerdem wurd er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Neben der "Präsidentin" und ihrem Stellvertreter wurden auch alle anderen Angeklagten wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt. Sie bekamen Strafen in der Höhe von zwölf bis 30 Monaten Haft, manche der Haftstrafen werden bedingt nachgesehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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