Verspätete und gestrichene Flüge: Diese Ansprüche haben Reisende

Verspätete und gestrichene Flüge: Diese Ansprüche haben Reisende
Den Passagieren stehen unter besonderen Bedingungen Ausgleichszahlungen zu. Gute Dokumentation ist das Stichwort.

Laut einer Befragung des ÖAMTC-Reisemonitoring wird es diesen Sommer rund 68 Prozent der befragten österreichischen Reisenden ins Ausland ziehen. "Viele Menschen planen heuer wieder eine Flugreise. Reisende sollten sich allerdings auf längere Wartezeiten und rechtzeitiges Erscheinen am Flughafen einstellen. Außerdem ist es ratsam, rechtzeitig vor Reisebeginn regelmäßig den Flugstatus zu überprüfen, denn laut Meldungen von Airlines und Flughäfen müssen Passagiere mit Problemen wie verspäteten oder annullierten Flügen rechnen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

    Verspätete und gestrichene Flüge: Diese Ansprüche haben Reisende

    Situationen wie diese werden uns auch diesen Sommer nicht erspart bleiben.

    Falls ein bereits gebuchter Flug ausfällt bzw. eine Verspätung von mehr als fünf Stunden aufweist, haben Passagiere die Wahl: Sie können zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung, also einer anderen Beförderung zum Zielort oder einem frühestmöglichen Rückflug zum ersten Abflugort, wählen.

    Bietet das Luftfahrtunternehmen aber keine Wahl zwischen Erstattung des Tickets oder einer anderen Beförderung an - sondern gleich die ursprünglichen Ticketkosten erstattet -, so haben Passagiere einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten des neuen Flugtickets unter vergleichbaren Reisebedingungen.

    Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro

    "Anstatt der Erstattung des Ticketpreises bieten Airlines auch gern Gutscheine an – diese müssen jedoch nicht akzeptiert werden", sagt ÖAMTC-Juristin.

    Eine pauschale Entschädigung müsse die Fluglinie außerdem dann bezahlen, wenn der Passagier nicht mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert wurde oder kein alternativer Flug innerhalb von weniger als sieben Tagen vor Abflug angeboten wurde, der maximal eine Stunde früher abfliegt und maximal zwei Stunden später ankommt, sagt Pronebner.

    Die Höhe der Ausgleichszahlung hänge an dieser Stelle von der Flugstreckenlänge ab. Bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km erhalte man 250 Euro, bei einer Flugstrecke von über 3.500 km - und außerhalb der EU - können Kundinnen und Kunden bis zu 600 Euro erwarten. "Bietet die Fluglinie aber einen Alternativflug an, kann die Höhe der Entschädigung um 50 Prozent gekürzt werden, wenn abhängig von der Länge der Strecke die neue Ankunftszeit nicht zu stark von der vereinbarten abweicht", so Juristin Pronebner.

    Flugzeug

    Wenn eine Fluglinie jedoch nachweisen kann, dass eine Verspätung bzw. Annullierung auf außergewöhnliche Umstände, die nicht zu verhindern gewesen wären - etwa auf ein Unwetter - zurückzuführen ist, so besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Egal ob es sich dabei um eine Verspätung oder eine Annullierung handelt. Da der akute Personalmangel bei den Airlines aber schon länger bekannt sei, müssen die Ausgleichszahlungen getätigt werden, sagt Pronebner.

      • Buchung: "Der große Vorteil, wenn man direkt bei der Airline und nicht über Buchungsplattformen den Flug bucht, ist, dass, die Fluglinie die Kontaktdaten der Passagiere haben und diese direkt kontaktieren können", sagt die Juristin.
         
      • Vorab informieren: Der Flugstatus sollte regelmäßig gecheckt werden. Vor allem zwei Wochen vor Abreise sollte man überüprüfen, ob man Benachrichtigungen von der Fluglinie erhalten hat. Auch den Spam-Ordner sollte man nicht vergessen.
         
      • Nutzung der Airline Apps: Die zu den Airlines zugehörigen Apps informieren in Echtzeit über den Flugstatus und verfügen über einen Chat-Bot, mit dessen Hilfe man jemanden vom Bodenpersonal erreichen kann.
         
      • Im Falle einer Verspätung: Die Verspätung unbedingt dokumentieren und Belege (z. B. Rechnungen) aufbewahren. Auch der Kontakt mit dem Bodenpersonal soll dokumentiert werden. Und Gutscheine für Konsumation am Flughafen sollen aufgehoben werden.
         
      • Gestrichene Flüge: Bei einer Annulierung Kontakt mit der Airline aufnehmen und sich über alternative Beförderungen erkundigen. "Wird seitens der Fluglinie nicht aktiv ein alternativer Flug angeboten, sollte vor einer eigenständigen alternativen Buchung das Flugunternehmen kontaktiert werden. Sämtliche Belege über eine weitere Buchung sollten aufbewahrt werden. Die Airline muss nämlich die Kosten für die anderweitige Beförderung erstatten, sofern keine vergleichbare Alternative angeboten wurde", sagt Pronebner.
         
      • Entschädigungen: Falls Passagiere ein Anrecht auf eine Rückerstattung der Ticketkosten oder eine Entschädigung haben, soll man diese Forderung schriftlich an das entsprechende Flugunternehmen richten.

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