Verdacht Geheimnisverrat: Suspendierung von BVT-Beamten aufgehoben

Verdacht Geheimnisverrat: Suspendierung von BVT-Beamten aufgehoben
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch eine vierte Suspendierung in Sachen BVT gekippt. Dieser Fall stammt aus der Ära Sobotka.

In der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz ( BVT) fliegen dem Innenministerium die Suspendierungen regelrecht um die Ohren. Auch solche aus der Ära von Innenminister Wolfgang Sobotka: „Aus der Übermittlung von sieben eMails an seine private Emailadresse lässt sich nach Ansicht des Gerichts noch nicht ein begründeter Verdacht ableiten, dass der BVT-Beamte O. unbefugt Staatsgeheimnisse an andere Nachrichtendienste weitergeleitet hat“, heißt es in einem druckfrischen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, der dem KURIER vorliegt.„Es können derzeit keine hinreichend begründeten Verdachtsmomente erkannt werden, die eine Suspendierung wegen Dienstpflichtverletzung rechtfertigen.“

Wie der KURIER vergangene Woche berichtete, steht der altgediente BVT-Chefinspektor O. seit Ende November 2017 im Verdacht, sich verbotenerweise geheime Unterlagen von Partner-Nachrichtendiensten vom dienstlichen eMail-Account an eine private Google-Mailadresse geschickt zu haben. Das fiel offenbar der CIA bzw. dem FBI auf.

Er soll womöglich klassifizierte Unterlagen aus dem Mailanhang sogar einem fremden Nachrichtendienst, angeblich dem russischen, weitergegeben haben. O. wurde wegen des Verdachts des Verrats von Staatsgeheimnissen beziehungsweise Ausspähung von Staatsgeheimnissen bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt.

Verdacht Geheimnisverrat: Suspendierung von BVT-Beamten aufgehoben

Peter Gridling

Der BVT-Chefinspektor hat diese Vorwürfe von Anfang an bestritten. Eine Möglichkeit zur Rechtfertigung hatte ihm das Innenministerium laut Gericht zuvor nicht eingeräumt. Beim Bundesverwaltungsgericht hatte der Chefinspektor vorgebracht, dass er diese „nicht geheimen Dokumente für seine dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des BVT“ benötigt habe. Sprich für ein Koordinationstreffen mit anderen Diensten.

„Das mailen von Dokumenten vom dienstlichen zum privaten Mailaccount und umgekehrt sei im BVT gängige Praxis“, brachte er bei Gericht vor. Dass er der Geheimhaltung unterliegende Unterlagen an andere Nachrichtendienste weitergeleitet habe, „sei unrichtig und entbehre jeglicher Grundlage.

Kein einziges Dokument sei klassifiziert gewesen“, heißt es weiter. Bei den Vorwürfen „handle es sich um nicht verwertbare Vermutungen vom Hörensagen“.

Auch dem Bundesverwaltungsgericht seien die angeblich inkriminierten Unterlagen seitens des Innenministeriums nicht vorgelegt worden. Das muss das BMI auch gar nicht. Dass ein nicht näher bezeichneter befreundeter Nachrichtendienst den Verdacht gegen BVT-Chefinspektor O. untermauere, „könne in dieser Pauschalität nicht nachvollzogen werden“, sagt das Gericht.

Indes ist die strafrechtliche Sache für O. noch nicht erledigt. Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht die US-Behörden auf dem Rechtshilfeweg, den Google-Mailaccount von O. zu öffnen. Er soll die Zugangsdaten nicht herausgerückt haben. Laut Verwaltungsgericht könne erst nach dieser Öffnung festgestellt werden, ob er etwaige Geheimdokumente an unberechtigte Dritte weitergegeben habe. Sollten sich die Vorwürfe zu einem späteren Zeitpunkt doch noch erhärten, räumt das Gericht ein, könne das Ministerium eine neuerliche Suspendierung aussprechen.

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