Verbotsgesetz: Mehr Strenge bei Verharmlosung

Verbotsgesetz: Mehr Strenge bei Verharmlosung
Wiederbetätigung selbst unter Jugendlichen keine Ausnahme. Oft fehlt Unrechtsbewusstsein. Unabhängig vom Alter wird Verbotsgesetz verschärft.

Gebannt schauen die Schüler der NMS Wendstattgasse auf einen bedruckten Zettel, der in der Mitte ihres Klassenzimmers liegt. Darauf abgebildet ist eine Fotomontage der lachenden Anne Frank. Sie trägt einen Pullover, auf diesem steht: „Wer ist der coolste Jude in der Dusche?“.

„Wisst ihr, wer das ist und warum es verboten ist, solche Bilder auf dem Handy zu haben“, fragt Revierinspektor Daniel Swaton die Viertklässler streng. Sie wissen, wer Anne Frank war. Dass sie solche Aufnahmen aber weder verschicken noch am Handy haben dürfen, ist ihnen neu. „Das ist Wiederbetätigung und strafbar“, erklärt der Polizist, den die Kinder „Herr Daniel“ nennen. Er ist Teil der Initiative „Under 18“, einem Gewaltpräventionsprojekt von Schulen und der Polizei.

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Laut Exekutive kommt es immer wieder vor, dass Schüler rechtsradikale Bilder teilen, die etwa Adolf Hitler zeigen. „Diese werden jedoch so verändert, dass sie ‚lustig‘ wirken sollen“, heißt es.

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