Ministerrat schickt verschärftes Verbotsgesetz in Begutachtung
Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die bereits im November angekündigte Verschärfung des Verbotsgesetzes präsentiert. Die entsprechende Novelle wurde nun in Begutachtung geschickt. Den Plänen zufolge wird etwa auch strafbar, wenn einschlägige Inhalte vom Ausland aus mit Zielrichtung Österreich gepostet werden. Zudem erfolgt bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz automatisch der Jobverlust im öffentlichen Dienst. Künftig sollen alle Formen der NS-Verharmlosung strafbar sein, nicht mehr nur "gröbliche".
Präsentiert wurde die Novelle von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Um in Zukunft noch besser und treffsicherer vorgehen zu können, habe eine vom Justizministerium beauftragte Arbeitsgruppe evaluiert, welche Nachschärfungen und Verbesserungen es im Verbotsgesetz braucht, hieß es seitens der Regierung.
Verfassungsmaterie
Teil der Arbeitsgruppe waren u.a. das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, die Israelitische Kultusgemeinde Wien, die Zentrale Österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, das Mauthausen Komitee Österreich und Vertreter der Wissenschaft, der juristischen Berufe sowie von Justiz- und Innenministerium und dem Bundeskanzleramt.
Bei der Novelle handelt es sich um eine Zweidrittel-Materie. Das Paket ist also von der derzeitigen generellen Blockade der SPÖ betroffen, die eine Zustimmung zu Vorhaben von Türkis-Grün mit Schritten gegen die aktuelle Teuerung verknüpft. Edtstadler appellierte im Pressefoyer daher an die SPÖ, diese generelle Blockade zu beenden. "Es wäre ein gefährliches Spiel am Rücken der Gesellschaft", sagte sie.
Mehrere Verschärfungen
Inhaltlich soll die Novelle wie schon im November angekündigt mehrere Verschärfungen bringen. Für Beamte soll jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amtsverlust führen. Darüber hinaus soll es auch strafbar werden, wenn Verstöße aus dem Ausland im Internet begangen werden. Man bringe das Gesetz damit auf die Höhe des 21. Jahrhunderts, so Edtstadler.
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Durch eine neue Regelung im Verbotsgesetz soll es Behörden künftig ermöglicht werden, NS-Devotionalien - wie etwa einen Ehrenring der SS - auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr zu ziehen. Derzeit ist es so, dass Gegenstände nur eingezogen werden können, wenn Wiederbetätigung vorliegt. Bloßer Besitz ist nicht strafbar.
Auch soll durch eine Anpassung der Kampf gegen die Verharmlosung von NS-Terror verschärft werden. So soll etwa gegen das Tragen von u.a. gelben modifizierten Judensternen, wie es im Zuge der "Corona-Demonstrationen" stattfand, effektiver vorgegangen werden können. Dazu soll aus dem Begriff "gröbliche Verharmlosung" im Verbotsgesetz "gröblich" herausgestrichen werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Verurteilungsquote bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz zu erhöhen.
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