Konzert-Tickets und Co.: Welche Kosten man retour bekommt

Konzert-Tickets und Co.: Welche Kosten man retour bekommt
Alle drei Taylor-Swift-Konzerte in Wien wurden zur Trauer unzähliger Fans abgesagt. Die Kosten für Tickets werden jedenfalls rückerstattet. Doch wie sieht es mit dem Rest aus?

Nach der Absage aller drei Konzerte von Taylor Swift in Wien sind viele Fans nicht nur enttäuscht, sondern fragen sich auch, ob sie das gebuchte Hotel oder das Zugticket deswegen stornieren können - und welche Kosten ersetzt werden. 

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ich habe ein Ticket für das Taylor-Swift-Konzert gekauft. Bekomme ich mein Geld zurück?

Ja. Durch die Absage hat man Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Die Rückerstattung soll automatisch innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Das hat der Veranstalter bereits gestern abends angekündigt.

Im konkreten Fall ist die Ursache für die Absage laut Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI) ein sogenanntes "Ereignis höherer Gewalt." Ticketbesitzerinnen und -besitzer haben demnach Anspruch auf die unverzügliche Rückerstattung der Kosten, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Die Rückzahlung erfolgt dabei grundsätzlich auf das Zahlungsmittel, das auch beim Kauf genutzt wurde. Für den Fall, dass sich die Kontodaten seit dem Kauf geändert haben, empfiehlt der VKI, dem Veranstalter/Verkäufer die neuen Kontodaten bekanntzugeben.

Wer das Ticket über ein Kartenbüro gekauft hat, soll dieses kontaktieren, rät der AK-Konsumentenschutz. 

Ich habe mein Ticket privat gekauft bzw. geschenkt bekommen. Was passiert dann?

Die Pflicht der Rückerstattung gilt auch dann, wenn das Ticket unter Privatpersonen weiterverkauft wurde, sofern nicht anders vereinbart. "Auch hier gibt es - in der Kette - jeweils Ansprüche auf Rückzahlung gegen den unmittelbaren Vertragspartner", also den Verkäufer, hielt VKI-Expertin Petra Leupold gegenüber der APA schriftlich fest. 

Wenn das Ticket verschenkt wurde, hat grundsätzlich ebenfalls der Käufer Anspruch auf Rückerstattung durch den Veranstalter bzw. Verkäufer. Der Anspruch auf Rückerstattung kann aber auch an die Beschenkte abgetreten werden.

Ich bin extra nach Wien gereist und/oder habe ein Hotel gebucht. Bekomme ich die Kosten zurück?

Der Veranstalter ist nur verpflichtet, die Ticketkosten zu erstatten. Zusätzlich gebuchte Leistungen, etwa die Übernachtung oder die Anreise, sind von der Absage grundsätzlich nicht betroffen. 

Welche Kosten bei einer allfälligen Stornierung des Zimmers anfallen, ergibt sich meist aus den Buchungsunterlagen. Ob die Anreise kostengünstig storniert oder umgebucht werden kann bzw. welche Kosten dafür anfallen, ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen. Im schlimmsten Fall erhalten Fans bei Nichtantritt der Reise nach Wien keine Erstattung. Diese Kosten müssen auch nicht vom Konzertveranstalter getragen werden. 

Die Westbahn refundiert aus Kulanzgründen Zugtickets für An- und Abreisen von und nach Wien am Donnerstag. Dazu muss man nur ein E-Mail samt Ticketnummer an meinenachricht@westbahn.at schicken. Von Freitag bis Sonntag fallen jedoch normale Stornogebühren an.

Auch die ÖBB erstattet aus Kulanzgründen die Kosten für Tickets (inkl. Stornogebühren), die für die An- und Rückreise zu den Taylor-Swift-Konzerten in Wien (mit Geltungsdauer 08.-11.08.2024) direkt bei den ÖBB gekauft und noch nicht in Anspruch genommen wurden.

ÖBB Tickets, die digital erworben wurden und noch innerhalb der üblichen Stornofrist liegen, können (Nicht-)Reisende selbst direkt online stornieren. Jene ÖBB Tickets, bei denen die Stornofrist bereits überschritten ist (inkl. zuggebundener Sparschiene-Tickets), können ausschließlich an den Ticketschaltern in den ÖBB Reisezentren retourniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tickets noch nicht in Anspruch genommen wurden sowie der Vorweis eines Konzerttickets bzw. einer Buchungsbestätigung, teilten die ÖBB Donnerstagnachmittag mit.

ANSCHLAGSPLÄNE AUF TAYLOR-SWIFT-KONZERTE

Unsere gesammelte aktuelle Berichterstattung finden Sie hier:

Taylor-Swift-Attentat: "Salam alaikum, ich will Waffen kaufen" Das mutmaßliche Terrorhirn und die Show des Staranwalts Solidarität in Wien: Eine glitzernde Botschaft gegen den Terror Geplanter Terroranschlag auf Wien-Konzert: Taylor Swift "am Boden zerstört" Das Terror-Protokoll: Wie der Anschlag verhindert wurde

Ich habe eine Pauschalreise gebucht - also Ticket plus Anreise. Welche Kosten bekomme ich ersetzt?

Wenn Swift-Fans bei einem Veranstalter ein Gesamtpaket - etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel - gebucht haben, kann diese Reise laut AK kostenlos storniert werden, weil ein wesentlicher Teil des Arrangements, eben das Konzert, nicht stattfindet. Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. 

Betroffene sollten unbedingt mit diesem Kontakt aufnehmen und die Reise aus dem genannten Grund schriftlich stornieren sowie die Rückzahlung des kompletten Reisepreises einfordern.

Kommt der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, können sich Betroffene an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden.

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