Straßenverkehrsordnung: Mehr Sicherheit durch Schulstraßen

Straßenverkehrsordnung: Mehr Sicherheit durch Schulstraßen
Novelle der Straßenverkehrsordnung bietet Städten und Gemeinden ein wirksames Instrument für mehr Sicherheit am Schulweg

Der Artikel ist Teil einer KURIER-Serie zum Schulstart. Hier finden Sie etwa, warum sich manche Kinder schwerer mit dem Schulstart um 8 Uhr tun als andere und hier, was eine Verkehrspsychologin über die Tücken des Schulwegs für unsere Kinder sagt. 

In der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, sehr leicht vor Schulen Schulstraßen einzurichten – diese Möglichkeit tritt ab Oktober dieses Jahres in Kraft. Begleitend wird ein neues, einheitliches Straßenschild eingeführt, das Schulstraßen künftig deutlich kennzeichnet. In einer Schulstraße darf die Fahrbahn begangen werden und das Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Kraftfahrzeuge von Anrainern dürfen zu- und abfahren und müssen dabei auch Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Zusätzlich kann die Straße oder der Straßenabschnitt mechanisch abgesperrt werden, etwa mit Pollern, Sperrgürteln oder Zäunen.Maria Zögernitz, vom Klimabündnis Österreich, erklärt dazu: „Zwei Drittel aller Kinder waren bei der bislang letzten österreichweiten Erhebung (2013/14), wie Kinder zur Schule kommen, schon klimafreundlich unterwegs.

Und doch dominiert vor fast allen Schulen zu Schulbeginn das eine Drittel, das mit dem Auto kommt.“ Meist „Elterntaxi“ genannt. Viele Eltern nehmen das Auto, weil der Schulweg gut in eine Wegekette passt. Schule-Arbeit etwa, oder Schule-Einkauf.

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