Rund um die Uhr zu Alkohol: Wird der Jugendschutz in Ab-Hof-Läden umgangen?

Rund um die Uhr zu Alkohol: Wird der Jugendschutz in Ab-Hof-Läden umgangen?
Bauern setzen immer öfter auf Selbstbedienung bei regionalen Schmankerln – auch bei ihren alkoholischen Erzeugnissen. Der Jugendschutz ist eine Herausforderung.

Ab-Hof- und Selbstbedienungsläden sprießen seit Pandemiebeginn förmlich aus den fruchtbaren Böden, genauso wie die Produkte, mit denen sie bestückt sind: Dort gibt es etwa Milch, Eier, Nudeln, Mehl oder Fleisch. Und mancherorts auch die Weinbegleitung oder das „Verdauungsschnapserl“ dazu.

24 Stunden lang, sieben Tage die Woche kann man sich mit den regionalen Produkten bei manchen Bauern, auf Parkplätzen, am Straßenrand in Containern, Holzhütten oder in kleinen „Geschäftsräumen“ eindecken. Jeder kann das, auch Kinder und Jugendliche – deshalb müssen sich die Direktvermarkter an die Jugendschutzbestimmungen halten.

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