Rund um die Uhr zu Alkohol: Wird der Jugendschutz in Ab-Hof-Läden umgangen?
Ab-Hof- und Selbstbedienungsläden sprießen seit Pandemiebeginn förmlich aus den fruchtbaren Böden, genauso wie die Produkte, mit denen sie bestückt sind: Dort gibt es etwa Milch, Eier, Nudeln, Mehl oder Fleisch. Und mancherorts auch die Weinbegleitung oder das „Verdauungsschnapserl“ dazu.
24 Stunden lang, sieben Tage die Woche kann man sich mit den regionalen Produkten bei manchen Bauern, auf Parkplätzen, am Straßenrand in Containern, Holzhütten oder in kleinen „Geschäftsräumen“ eindecken. Jeder kann das, auch Kinder und Jugendliche – deshalb müssen sich die Direktvermarkter an die Jugendschutzbestimmungen halten.
Alt genug?
Das Gesetz untersagt unter 16-Jährigen in ganz Österreich Alkoholkonsum. Daher darf auch kein Alkohol in der Öffentlichkeit an sie abgegeben werden. Direktvermarkter müssen – ebenso wie Gastronomen oder Händler – das Alter vorab kontrollieren.
Das ist der Grund, warum es in vielen Selbstbedienungsläden keinen Wein, keine Liköre oder nichts Hochprozentiges gibt. „Wir haben uns wegen des Jugendschutzgesetzes entschieden, keinen Alkohol anzubieten. Sonst wäre alles schwieriger zu handhaben“, sagt etwa Maria Mayerhofer-Sebera, deren Familie mehrere Selbstbedienungsläden in NÖ betreibt.
Wieder andere Direktvermarkter setzen auf ein System, bei dem alkoholische Getränke nur für jene zugänglich sind, die mittels Ausweis oder Bankomatkarte ihr Alter bestätigen. Oft sind das Automaten, die wie Zigarettenautomaten funktionieren.
„Ein Politikum“
Weil der Jugendschutz aber Ländersache ist, reichen solche Automaten nicht in allen Bundesländern zur kontrollierten Abgabe von Alkohol. Während in NÖ laut Landwirtschaftskammer keine Person zur Kontrolle vor Ort sein muss, sehen das etwa die Alkoholverbotsbestimmungen des Landes OÖ schon vor.
Ohne Kontrolle darf jedenfalls nirgends Alkohol, egal ob Wein oder Schnaps, angeboten werden. Wer sich nicht an die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze hält, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen – in NÖ können diese laut Kammer bis zu 15.000 Euro ausmachen.
Und dennoch gibt es ihn: Alkohol, frei zugänglich für jedes Kind. In den medialen Fokus gerückt ist ein von der Gemeinde betriebener Selbstbedienungsladen in Ollersdorf im Weinviertel, in dem Wein angeboten wird. „Das ist klar ein Politikum“, kommentiert Bürgermeister Robert Meißl (SPÖ) auf KURIER-Nachfrage, denn: „Wenn man durchs Weinviertel fährt, ist es ganz normal, dass du Wein bekommst. Da stehen Kühlschränke, da kannst du Flaschen herausnehmen und bezahlen.“ Im Burgenland sei das nicht anders. „Es ist jetzt nicht so, dass vor unserem Bauernladen ein 11-Jähriger betrunken herumgelegen wäre. Der geht da nicht rein, da gibt es andere Möglichkeiten“, so Meißl. Dennoch werde man den Zugang im Laden einschränken.
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