Rotlicht-"Öffnung" sorgt für Verwirrung: Was ist aktuell erlaubt?
Bordelle und Laufhäuser sind derzeit geschlossen wegen der Corona-Pandemie. Doch das Rotlicht hat durch die neue Verordnung des Sozialministeriums nun eine Hintertür gefunden. Wie groß diese tatsächlich ist, das sorgt derzeit für Verwirrung in der Szene.
Verschärft wurde dieses Chaos nun durch einen Zeitungsbericht, in dem behauptet wird, dass Prostitution in Wohnungen angeboten werden darf.
„Doch das ist ein Unsinn, das wird von uns schwerstens bestraft“, betont ein Rotlicht-Ermittler gegenüber dem KURIER. Derzeit gibt es sogar Aktionen gegen diese Form der Prostitution.
Auch wenn das Sozialministerium derzeit offenbar andere Informationen verbreitet.
Doch es gibt dennoch ein Schlupfloch: Wie auch die Friseure dürfen die Prostituierten als körpernahe Dienstleister in die Wohnung der Freier, und dort ihren Job ausüben. Zumindest theoretisch, denn dies wird in der Praxis in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt.
In Oberösterreich etwa legt man die Regeln so aus, dass Hausbesuche bei den Freiern eigentlich nicht möglich sind. Theoretisch sollte aber ein (wöchentlicher) negativer Covid-Test der Prostituierten ausreichend sein.
Maske als Alternative
Alternativ wäre auch das Tragen einer FFP2-Maske bei den sexuellen Handlungen möglich. In einigen Bundesländern lässt die Polizei deshalb das bunte Treiben durchgehen.
Aktuell mieten sich aber viele Prostituierte, die seit Monaten ein Arbeitsverbot haben, Wohnungen an, um ihrer Profession nachzugehen. Grund ist auch die prekäre Lage in der Branche. Doch derartige Vorgehensweisen sind illegal und werden derzeit von der Polizei streng kontrolliert und bestraft, heißt es aus Ermittlerkreisen.
Dort hofft man nun auf ein Machtwort aus dem Sozialministerium, mit dem die Prostitution generell untersagt wird. Gerade in Pandemiezeiten sorgt die aktuelle Lage für Kopfschütteln bei Polizisten.
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