Radfahrer und Fußgänger bekommen mehr Rechte und mehr Sicherheit

Fußgängerweg und Radweg
Novelle in Begutachtung: Radler dürfen künftig bei Rot abbiegen und nebeneinander fahren. Außerdem werden Einbahnen prinzipiell geöffnet.

Wem  gehört der Platz auf der Straße? Wie gehen wir miteinander um? Dieser Konflikt steht immer im Vordergrund, wenn es um neue  Regeln geht.  Neue Regeln sollen jetzt kommen, um die es im Vorfeld zwischen den Regierungsparteien ein langes und zähes Ringen gegeben hat. Präsentiert wurde der Entwurf, der nun in die Begutachtung geht, von der Grünen Verkehrsministerin Leonore Gewessler gemeinsam mit den Verkehrssprechern der Grünen, Lukas  Hammer, und der ÖVP, Andreas Ottenschläger. 
Hier die wesentlichen Punkte im Detail: 

Sicherheitsabstand

Was es bisher in Österreich nicht gegeben hat, kommt: Beim Überholen von Radfahrenden muss künftig im Ortsgebiet ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, auf Landstraßen sogar zwei Meter. Ausnahme: Das Kraftfahrzeug fährt nicht schneller als 30 km/h, dann darf auch mit einem geringeren Sicherheitsabstand überholt werden.  Auf Twitter wird  heftig über die Formulierung  „Wo es nicht anders möglich ist“, diskutiert. Fix ist: Es darf nur dort ohne 1,5-Meter-Abstand überholt werden, wo nur 30 km/h gefahren wird. 

Fahren gegen die Einbahn

Bisher war es Usus, dass begründet werden musste, wenn eine Einbahn für Fahrradfahrer geöffnet werden sollte. Jetzt sind Einbahnen mit einer Breite von vier Metern  prinzipiell für Fahrräder gegen die Einbahn zu öffnen.  In Wohnstraßen war das bisher schon möglich, das gilt künftig auch für Begegnungszonen, die Einbahnen sind.

++ THEMENBILD ++ STVO NOVELLE: UMFASSENDE ÄNDERUNGEN FÜR RADFAHREN & ZUFUSSGEHEN


Nebeneinanderfahren  

Bei Autofahrern verpönt, wenn Radler nebeneinander fahren, was bisher ja auch verboten war. Künftig gilt:  Neben einem Kind fahren wird erlaubt, außer auf Schienenstraßen. Auch  zwei Radfahrende dürfen bei Tempo 30 (außer Schienen- und Vorrangstraßen) nebeneinander fahren.   Dass dabei niemand gefährdet oder am Überholen gehindert werde, musste übrigens auch explizit in den Entwurf hinein.

Abbiegen bei Rot

 Der „Grünpfeil“ kommt: Die Behörde kann Rechtsabbiegen bei Rot mit eigenem Verkehrszeichen erlauben, wenn es die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Davor muss der Radfahrende anhalten und sicherstellen, dass das Abbiegen ohne Gefahr, vor allem für Fußgänger, möglich ist. Vorteil: Fahrradfahrer und Autos bzw. Lkw fahren bei Grün nicht mehr gemeinsam los, weil Radler meist schon weg sind.

Geplanter Pop-Up-Radweg Praaterstraße


Fahren in Gruppen

Gruppen von mindestens zehn Radlern, von denen der erste und letzte eine Warnweste tragen, können noch gemeinsam über die Kreuzung fahren, auch wenn die Ampel schon Rot ist – der erste muss stehen bleiben und die Gruppe sichern. 

Fußgängerfreundliche Ampel

 Ampeln sind so zu schalten, dass neben den Erfordernissen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nun auch die Bedürfnisse von Fußgängen berücksichtig werden müssen. So werden die Grünphasen für den Fußgänger länger.  

Keine Behinderungen

mehr Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die jetzt  per Novelle schriftlich in die Verordnung kommt: Das Behindern von Fußgängern auf Gehsteigen und Gehwegen durch Fahrzeuglenker und Hindernisse wird klar untersagt. 


Die Schulstraße kommt

Besonders wichtig für die ÖVP: Die „Schulstraße“ wird als eigenes Instrument und mit einem eigenen Verkehrszeichen für die Behörden in der StVO verankert, dies musste bisher mit einzelnen Fahrverboten geregelt werden. Damit soll verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto bis vor die Schultüre kutschieren. Diese Straße kann auch temporär verordnet werden. 

Die Gesetzesänderung geht jetzt in Begutachtung - bis 1. Juni können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. 

Mehr Rechte für Radfahrer:innen

Kommentare