Datenskandal: Post soll 18 Millionen Euro Strafe zahlen
Die wichtigste Rechtsfrage rund um die Weitergabe von Daten an andere Firmen durch die Post war folgende: Das Unternehmen hat anhand von Daten wie Adresse oder Alter eine Partei-Affinität seiner Kunden hochgerechnet. Teilweise war es so, dass Personen mit zwei Wohnsitzen an zwei unterschiedlichen Adressen komplett unterschiedliche derartige "Profile" hatten.
18 Millionen Euro Strafzettel für die Post
Doch sind das tatsächlich Daten (die nicht weitergegeben werden dürfen) oder eben nur Hochrechnungen (die unproblematisch wären)?
Ad-Hoc-Meldung der Post
Die Antwort kam am Dienstag durch eine ad-hoc-Meldung der Post: Die Datenschutzbehörde hat das börsennotierte Unternehmen in einem Verwaltungsstrafverfahren verurteilt. Trotz der Strafe sei aber mit "steigendem Umsatz und einem stabilen operativen Ergebnis" zu rechnen, heißt es in der Meldung. Laut KURIER-Informationen beträgt die Geldstrafe exorbitante 18 Millionen Euro, dies wurde später auch bestätigt.
"Mit dem Bescheid vom 28. Oktober 2019 stellt die Österreichische Datenschutzbehörde klar, dass die Post AG im Rahmen ihres Gewerbes Adressverlage und Direktmarketingunternehmen personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten muss", heißt es in einer Stellungnahme von Post-Anwalt Stefan Prochaska an den KURIER. "Wenn die Post jedoch statistische Wahrscheinlichkeiten über die Parteiaffinität erstelle, sei das eine Rechtsverletzung gemäß der Datenschutzgrundverordnung. Die Post sieht ihr Kerngeschäft der Direktwerbung gefährdet und wird sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden."
Die Post und Prochaska, Partner von PHH Rechtsanwälten, halten die Entscheidung "für inhaltlich falsch und die verhängte Strafe für völlig überzogen. Wir haben stets betont, dass es sich bei den Prognosen um statistische Hochrechnungen und nicht um tatsächliche persönliche Daten handle, die Daten schon gelöscht sind und darüber hinaus diese Entscheidung zu einer Ungleichbehandlung zwischen der Post und Datenverarbeitung durch Internetfirmen führt."
Mit der Entkräftung der weiteren Vorwürfe konnte die Post einen Teilerfolg erzielen, wird betont. So hielt die Datenschutzbehörde fest, dass die Post als Adressverlag und Direktmarketingunternehmen laut §151 Gewerbeordnung bestimmte Datenkategorien ohne Zustimmung der betroffenen Personen sammeln und verarbeiten darf, ja dies im Zuge ihrer Tätigkeit sogar muss. Eine Information aller Postkunden – das sind in Österreich alle Haushalte - über die Datenverarbeitung kann auf Grund der Anzahl der betroffenen Personen unterbleiben.
Keine Vorteile bringe diese Entscheidung den Klägern in Einzelklagen, die gegen die Post laufen, betont Prochaska, in solchen Fällen hat immer der Kläger zu beweisen, dass sein persönliches Recht auf Datenschutz verletzt wurde und nur dann überhaupt eine Chance auf Schadenersatz. Die Entscheidung der Datenschutzbehörde spreche aber derartiges nicht aus, so der Post-Anwalt. Auch zukünftige Datenabfragen bei der Post gingen ins Leere, da die Post die entscheidungsgegenständlichen Affinitäten nicht mehr speichert und auch nicht mehr verarbeitet.
Die Post hatte wegen der Datenweitergabe erst vor wenigen Tagen den "Big-Brother-Award" erhalten.
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