Nach Datenskandal: "Die Post ist nicht der Hort des Bösen"

Nach Datenskandal: "Die Post ist nicht der Hort des Bösen"
Ein Anwalt bekräftigte die Post-Ansicht, wonach bei der Sache "am Ende nichts herauskommen wird".

Die Post ist im Zuge des laufenden Verwaltungsstrafverfahrens bei der Datenschutzbehörde rund um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Sample-Gruppen einer Aufforderung zur Rechtfertigung nachgekommen. Das bestätigte eine von der Post beauftragte Anwaltskanzlei gegenüber der APA. Zuvor war die Thematik in einem Addendum-Bericht aufgegriffen worden.

Der Anwalt bekräftigte die Post-Ansicht, wonach bei der Sache "am Ende nichts herauskommen wird. Die Post ist nicht der Hort des Bösen." Es seien keine persönlich-sensiblen Datensätze gespeichert worden. Auch nach den Regeln der Gewerbeordnung werde vorgegangen.

Exemplarisch ging der Anwalt auf das Beispiel eines großen Online-Händlers ein. Wenn ein Kunde auf der Homepage des Online-Händlers eine Datenschutzerklärung akzeptiere, die die Datenweitergabe einschließe, übergebe der Online-Händler die Daten einem anderen Dienstleister. Der Dienstleister gebe diese Daten an die Post weiter und die Post ermögliche es dann, dass Papierwerbung an jene Person gehe, die vorher beim Online-Händler die Datenschutzerklärung abgegeben habe. "Das machen alle. Die gesamte Direktmarketingindustrie lebt davon", so der Anwalt.

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