Neue Auflagen statt Verbot der Gatterjagd

Neue Auflagen statt Verbot der Gatterjagd
Das Burgenland revidiert das Verbot der Jagd im Gatter, Niederösterreich bleibt bei Umwandlung in Wildgehege.

Die Jagd auf Wildschwein, Hirsch und Co. im Gatter sorgt seit Jahren für Aufregung. Tierrechtsaktivisten kampagnisieren gegen das Treiben in den umfriedeten Eigenjagden – mit mehr oder weniger Erfolg.

Im Burgenland wird das Jagdgesetz gerade wieder geändert. Jener Passus, der Jagdgatter ab 2023 verboten hätte, soll wieder gestrichen werden. Kritik kommt von den Grünen und von Tierschutzorganisationen – es sei ein Rückschritt in Sachen Tierschutz.

Experten sprechen von hohen Schadensersatzansprüchen seitens der Gatterbesitzer, wenn diese verboten worden wären.

Gesetzesnovelle

Für den zuständigen Landesrat Leonhard Schneemann ist die Jagdgesetznovelle eine gute Kompromisslösung: „Für mich steht die Hege und Pflege der heimischen Wildpopulation im Zentrum. Das Bild des schießwütigen Jägers, das hier gezeichnet wird, ist nicht richtig“.

Eigentlich hätte die Gesetzesnovelle am Donnerstag in den Landtag kommen sollen. Aufgrund vieler Stellungnahmen wurde das verschoben, am Fortbestand der Gatter ändert sich allerdings nichts, heißt es vom Büro des Landesrats.

Promi-Gatterbesitzer

Der wohl bekannteste Gatterbesitzer Österreichs Alfons Mensdorff-Pouilly sieht in der Entscheidung des Landes eine vernünftige Lösung. „Es wäre sonst eine Enteignung gewesen, der Kommunismus ist vorbei und ich habe auch eine hohe Wertschätzung für den Herrn Landeshauptmann (Hans Peter Doskozil Anm.)“, sagt Mensdorff.

Neue Auflagen statt Verbot der Gatterjagd

Alfons Mensdorff-Pouilly.

Die Jagdgesetznovelle im Burgenland sieht auch weitere Auflagen für die Gatterbesitzer vor. „Wenn wir diese Auflagen noch dazu bekommen, werden wir sie erfüllen“, sagt Mensdorff.

Vier Gutachten seien nötig, um wieder eine Bewilligung zu bekommen. Die Behörde kann künftig auch Beobachter zu den Jagden im Gatter entsenden.

Internationales Publikum

Nur wenige Kilometer von Mensdorff-Pouillys Jagdgatter hat die Familie Weber ihr Gatter. „Für uns war das Verbot von Anfang an schwer nachvollziehbar, alle haben die Gatter bekrittelt, aber damit wirklich auseinandergesetzt hat sich niemand“, sagt Ingrid Weber.

Auf knapp 200 Hektar wird gejagt, das erlegte Wild wird veredelt und direktvermarktet. „Über den Abschuss der Tiere lukrieren wir eine zusätzliche Wertschöpfung, die der Lebensqualität des Wildes zu Gute kommt“, sagt Weber.

Das Publikum bei den Jagden sei international, „wer den Abzug drückt, ist dem Tier egal, wir haben dann ein hochqualitatives Lebensmittel“, sagt Weber.

NÖ bleibt bei Aus

In Niederösterreich bleibt man beim Aus für Jagdgatter. Bis 2029 müssen alle Gatter im Land in Wildgehege umgewandelt werden. Der Zaun bleibt also und die Tiere können nicht in die Freiheit. Auch die Bejagung bleibt, um die Tierpopulation zu regulieren.

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