Burgenland: Jagd im Gatter bleibt erlaubt

Burgenland: Jagd im Gatter bleibt erlaubt
SPÖ wollte Gatterjagd 2023 verbieten, rudert mit neuer Gesetzesnovelle aber zurück.

Die Jagd im Gatter polarisiert. Tierrechtsgruppen und die Grünen fordern seit Jahren das Aus für die eingefriedeten Jagdgebiete. Im März 2017 wurde das „modernste und innovativste Jagdgesetz Österreichs“ im Burgenland beschlossen, wie die damalige SPÖ-Agrarlandesrätin und heutige Landtagspräsidentin Verena Dunst erklärte. Ein Meilenstein war damals das Verbot für Jagdgatter ab dem Jahr 2023.

Verbot

„Das Verbot der Gatterjagd war erst auf Druck der Grünen und des Vereines gegen Tierfabriken (VGT) mit Jänner 2023 fix,“ erklärte Grünen-Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller damals. „Jetzt macht die alleinregierende SPÖ eine Kehrtwende“, sagt Spitzmüller.

Mit der Novelle des Jagdgesetzes wird auch das Verbot der Jagdgatter wieder aufgehoben. Die zehn genehmigten, umfriedeten Eigenjagden im Burgenland dürfen bestehen bleiben. „Es gibt künftig aber keine Möglichkeit, ein neues Gatter anzulegen“, sagt SPÖ-Landesrat Leonhard Schneemann, der für die Jagd zuständig ist.

Von den zehn Jagdgattern sind neun maximal 300 Hektar groß, das kleinste ist mit 115 Hektar immer noch so groß wie etwa 250 Fußballfelder. Die kleineren Gatter werden künftig alle neun Jahre von der Behörde in den Bereichen Forst, Naturschutz, Jagd und Tierschutz überprüft. „Es wird Gutachten von der Behörde geben, werden irgendwelche Bestimmungen nicht erfüllt, kann das Gatter aufgelassen werden“, heißt es vom Büro des Landesrates.

Burgenland: Jagd im Gatter bleibt erlaubt

In den zehn burgenländischen Jagdgattern darf weiterhin geschossen werden

Ausnahme bildet das Jagdgatter „Tiergarten“ der Familienstiftung Esterhazy mit rund 1.200 Hektar, hier seien keine regelmäßigen behördlichen Gutachten nötig, trotzdem müssen die Auflagen eingehalten werden.

Hintergrund für das Zurückrudern der Landesregierung sind mögliche Schadensersatzforderungen von den Besitzern der Jagdgatter, die bei einem Verbot erhoben werden könnten. Hier wäre es vermutlich um Millionenbeträge gegangen, heißt es von Experten. Denn die Gatterbetreiber hätten alle gültige und unbefristete Bewilligungen für ihre Jagdgebiete gehabt.

Burgenland: Jagd im Gatter bleibt erlaubt

In der Kritik standen vor allem die Bewegungsjagden auf Wildschweine in den Wildgattern

Künftig können bei jeder Bewegungsjagd im Gatter Sachverständige der Behörde teilnehmen und darauf achten, ob alles rechtskonform abläuft. „Ich versichere, dass für mich als zuständiger Landesrat die Hege und Pflege der heimischen Wildpopulation im Zentrum steht. Das Bild des schießwütigen Jägers, das hier gezeichnet wird, ist nicht richtig“, sagt Schneemann.

Fassungslos ist hingegen VGT-Chef Martin Balluch: „Dieselbe Landesregierung plant nun innerhalb von vier Jahren bereits die vierte Reform des Jagdgesetzes und will jetzt das von ihr selbst erlassene Gatterjagdverbot wieder streichen.“ Er vermutet einen Deal mit den Großgrundbesitzern, „die Landeshauptmann Doskozil dafür einiges geboten haben müssen“, meint Balluch.

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