"Wir lassen uns nicht enteignen"

Die Jagd auf Wildschweine im Gatter dürfte im Burgenland ab 2023 der Vergangenheit angehören. Für die Gatterbesitzer ist das letzte Wort noch nicht gesprochen
Landesrätin Dunst stellte neues Jagdgesetz im Burgenland vor. Gatterbesitzer kündigen rechtliche Schritte an.

"Es ist ein Wendepunkt für den ländlichen Raum", erklärt Landesrätin Verena Dunst, in Frauenkirchen bei der Präsentation des neuen Jagdgesetzes. Das schon bisher für viel Kritik sorgte.

Die Tierrechtler rund um den Verein gegen Tierfabriken (VgT) haben ein Ziel erreicht: ein Verbot der Gatterjagd. "Diese ist nicht mehr zeitgemäß und ab 2023 wird sie verboten", erklärt Dunst. Es habe Gutachten gegeben, "wie man in das Eigentumsrecht eingreifen kann", sagt Dunst. Bis 2023 werde es stärkere Kontrollen geben und es sind nur fünf Treibjagden pro Jahr und Gatter erlaubt.

"Verfassungsmäßig bedenklich"

Für Gatterbesitzer Alfons Mensdorff-Pouilly ist es "verfassungsmäßig sehr bedenklich" wenn hier ins Eigentumsrecht eingegriffen wird. "Bis Ende 2022 wird juristisch sicher noch sehr viel passieren", sagt Mensdorff im KURIER-Gespräch. Einige hätten viel in die umfriedeten Eigenjagden investiert, "enteignen lassen wir uns nicht", sagt der Jagdherr, der mit Kollegen ebenfalls Gutachten in Auftrag gegeben hat.

Scharfe Kritik kommt nach der Präsentation vom Jagdverband selbst und der ÖVP, die dem Gesetz im Landtag nicht zustimmen will.

Der Hauptkritikpunkt ist der Eingriff des Landes in den Jagdverband. Die Landesrätin spricht von einer Demokratisierung des Verbandes, dort würden "nordkoreanische Verhältnisse herrschen". Deshalb müsse es ein verbessertes Aufsichtsrecht geben. Zwei Gesandte der Landesregierung werden als Aufsichtsorgan an allen Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. Die ÖVP sieht darin "Stasi-Methoden. "Rot-Blau will ihre politischen Spitzel in ein bestehendes System einschleusen", erklärt ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz. "Die Gesandten werden nur beratend dort sein und uns berichten" sagt Dunst. Immerhin liege die Jagd in ihrem Verantwortungsbereich als Regierungsmitglied.

Wildtiere aussetzen

Grüne und Tierschützer sind nicht ganz so euphorisch, wie die Landesrätin. Denn beim Aussetzen von Niederwild für die Jagd habe es zwar Verschärfungen gegeben,Verbot gibt es hier aber keines. "Acht Wochen vor der Schusszeit müssen jetzt Fasane oder Enten ausgewildert werden", sagt Dunst. Weibliche Tiere dürfen im ersten Jahr nach dem Aussetzen nicht geschossen werden.

In Sachen Wildschaden konnte man sich mit der Landwirtschaftskammer einigen. Die Bauern verzichten künftig auf zehn Prozent des Schadens. Pro Hektar gebe es 30 Euro, somit ist bei 500 Hektar maximal 15.000 Euro Wildschaden zu zahlen, bei 1000 Hektar wären es 30.000 Euro. Außerdem soll die Bürokratie geringer werden und ein digitaler Jagdkataster eingeführt werden.

Aktivisten

Die Tierrechtsaktivisten vom VgT haben massiv für ein Gatterverbot kampagnisiert, bei der Präsentation des Gesetzes durften sie nicht dabei sein. Obwohl sie ohne Transparent anreisten. "Ich habe jeden die Chance gegeben, im Vorfeld Gespräche zu führen. Hier geht es um das Jagdgesetz und da kann ich mit militanten Eingaben nichts anfangen", erklärt Dunst.

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