Nachspiel vor Gericht: Wie Polizei und Justiz gegen Covid-Maßnahmengegner vorgehen
Seit einigen Monaten demonstrieren die Corona-Maßnahmengegner gegen die Politik der Regierung. Nicht nur auf der Straße wird der Protest gegen Impfpflicht & Co. immer lauter. Auch in den sozialen Medien ist zuletzt eine deutliche Radikalisierung im Tonfall zu beobachten.
Als direkte Folge davon kommt es laufend zu Anzeigen durch die Polizei. Einerseits aufgrund von Verletzungen der FFP2-Maskentragepflicht, was eine Verwaltungsstrafe nach sich zieht. Andererseits aber auch nach dem Strafgesetzbuch.
Erst unlängst bestätigte Wiens Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl die "zunehmende Gewaltbereitschaft" bei den Corona-Demonstrationen. Das zeigt sich auch an der Flut von Anzeigen, die bereits ausgesprochen wurden. Allein Wien waren es im Vorjahr exakt 11.074. Darüberhinaus kam es im Zuge der Corona-Demos zu 157 Festnahmen und 42 verletzte Polizistinnen oder Polizisten.
Aber welche Auswirkungen haben diese Anzeigen? Und wie reagiert die Polizei auf an Judensterne angelehnte Abzeichen oder Armbinden mit Beschriftungen wie z.B. „ungeimpft“ oder „Impfen macht frei“?
Laut Pürstl werden Personen, die derartige Abzeichen oder Armbinden tragen, bei der Staatsanwaltschaft nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Es bestehe der Verdacht auf Verharmlosung des Holocaust. So wie zuletzt bei der Demonstration am 15. Jänner, wo gegen Ende der Veranstaltung ein Mann festgenommen wurde, der den Hitlergruß zeigte und sich dann der Amtshandlung widersetzte. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Wiederbetätigung und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt.
Staatsschutz ermittelt
Ähnlich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): "Einmal mehr sind auf Plakaten und Bildern Slogans und Sätze zur Schau getragen worden, die Gräueltaten des Holocausts verharmlosen. Derartiges Verhalten ist nicht zu tolerieren, wird konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht.“ Der Innenminister bestätigte auch, dass wegen der Demonstranten in polizeiähnlichen Uniformen die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst ermittelt.
Vor Gericht verantworten müssen sich aber auch jene Menschen, die unüberlegt strafrechtlich relevante Beiträge auf den sozialen Medien teilen. So wie zuletzt eine Kärntnerin, die nach der Verbreitung von "Fake News" über einen Polizisten zu 500 Euro Diversion verurteilt wurde.
Hunderte Personen wegen Facebook-Postings angezeigt
Sie stand vor Gericht, weil sie einen Beitrag geteilt hatte, in dem einem 32-jährigen Polizisten Vorwürfe nach einem Einsatz bei einer Corona-Demo in Innsbruck gemacht wurden. Die 56-Jährige ist nicht die einzige, die wegen des Facebook-Postings Schwierigkeiten bekommt.
Der Polizist aus Kärnten wehrt sich nämlich gegen die Falschbehauptungen, die im Netz die Runde machten, und geht gerichtlich gegen Hunderte Personen vor, die den Beitrag geteilt hatten. Darin wurde er beschuldigt, an der Festnahme eines 82-Jährigen beteiligt gewesen zu sein, der „zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört“ worden sei. Der 32-Jährige war in diese Amtshandlung aber gar nicht direkt involviert.
"Streik-Tag" am 1. Dezember
- St. Pölten: 300 Teilnehmer, 20 Anzeigen wegen Covid-Bestimmungen
- Zwettl: 800 Teilnehmer, 20 Anzeigen und Identitätsfeststellungen, 1 Festnahme
- Linz: 1.500 Teilnehmer, 47 Anzeigen
- Graz: 1.500 Teilnehmer, Anzeigen wurden keine gemeldet
- Klagenfurt: mehrere hundert Teilnehmer, 100 Anzeigen
- Salzburg: mehrere hundert Teilnehmer, Anzeigen wurden keine gemeldet
- Innsbruck: 1.500 Teilnehmer, die genaue Anzahl von Anzeigen wurde nicht gemeldet
- Bregenz: 600 bis 700 Teilnehmer, die genaue Anzahl von Anzeigen wurde nicht gemeldet
- Eisenstadt: 120 Teilnehmer, 16 Anzeigen
FPÖ-Demonstration in Wien am Samstag, 11. Dezember
- 44.000 Teilnehmer
- 771 Anzeigen, davon 734 wegen Nichteinhaltung der Covid-Bestimmungen, davon wieder 453 wegen Verletzung der FFP2-Maskenpflicht
- 154 Anzeigen in den Öffis wegen Maskenverweigerung
- 7 Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch
- 9 Festnahmen, 1 davon nach dem Verbotsgesetz
Demonstration in Wien, 18. Dezember
- mehrere tausend Teilnehmer in kleineren Gruppen
- 300 Anzeigen, 1 verletzter Polizist
Demonstration in Wien, 15. Jänner
- 27.000 Teilnehmer
- 565 Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Covid-Bestimmungen
- 2 Festnahmen (1 Maskenverweigerer, 1 Verdacht auf Wiederbetätigung wegen Zeigen des Hitlergrußes)
„Es war halb sechs in der Früh, ich war zornig und habe das nur geteilt. Hätte ich gewusst, dass das ein Fake-Artikel ist, hätte ich das niemals gemacht“, rechtfertigte sich die Frau vor Richterin Michaela Sanin. So leicht wollte diese der Angeklagten die Sache aber nicht machen: „Ein Facebook-Freund von Ihnen hat den Beitrag kommentiert und gefragt, was die Mutter des Polizisten denn angestellt hätte, um so etwas zu verdienen. Das haben Sie kommentiert mit: Sie hat kein Kondom benutzt“, konfrontierte sie die Frau - Grund für Staatsanwältin Sandra Agnoli, den Strafantrag auszudehnen, womit der Kärntnerin neben der üblen Nachrede auch noch Beleidigung vorgeworfen wurde.
Diese wiederholte ihre Angaben: „Es tut mir sehr leid. Aber ich war der Meinung, dass es so gewesen ist, dass der Polizist das gemacht hat.“ „Und dann übernimmt man das einfach ungeprüft und teilt das weiter?“, hakte die Richterin nach. „Das ist ein Unterschied zu früher. Wenn Sie etwas auf Facebook verbreiten, ist das etwas anderes, wie wenn Sie einer Freundin etwas erzählen“, gab auch Staatsanwältin Agnoli Nachhilfe in Sachen Medienkompetenz.
Kavaliersdelikt sei die Tat nämlich keines - neben wüsten Beschimpfungen hat es seit dem Facebookposting auch Morddrohungen gegen den Polizisten gegeben. Die 56-Jährige akzeptierte die Diversion. Wenn sie die 500 Euro bezahlt, wird das Verfahren eingestellt. Sie ist aber bei weitem nicht die Letzte, die in dieser Sache vor Gericht muss. Bereits am Donnerstag steht am Landesgericht Klagenfurt der nächste Prozess wegen dieser Falschbehauptung auf dem Programm.
Geläutert nach Urteil
Am Montag stand auch eine 37-jährige Kärntnerin vor Gericht. Sie hatte als Mitarbeiterin einer Securityfirma im vergangenen August in Klagenfurt Zutrittsbänder für die Nachtgastro an Personen verkauft, die nicht den dafür notwendigen Corona-PCR-Test vorweisen konnten. Die Firma entließ sie fristlos, seither ist sie arbeitslos.
Die Burschen hätten ihr leid getan, weil sie nicht in die Lokale gehen konnten. „Aber die 3G hab ich schon eingehalten, sie hatten ja wohl einen Wohnzimmertest“, betonte sie. Zugleich erklärte sie, die ganze Coronasache einfach nicht ernst genommen zu haben.
Reines Mitleid könne es ja wohl nicht gewesen sein, meinte Richter Christian Liebhauser-Karl. „Sonst hätten Sie die Bänder ja auch ausgeben können, ohne dafür Geld zu nehmen.“ Immerhin handle es sich um Geschenkannahme und Bestechung, hierfür gebe es bis zu zwei Jahre Haft. Außerdem sei sie nur zehn Tage vor dem Vorfall am Landesgericht zu 18 Monaten bedingter Haft wegen Verwendung von Falschgeld verurteilt worden.
Sie wisse, dass es „ein Blödsinn“ gewesen sei, was sie gemacht habe, konzedierte die Angeklagte. Inzwischen nehme sie auch die Pandemie ernst, betonte sie. Danach bat sie um ein mildes Urteil. Die fünf Monate bedingt und 1.120 Euro Geldstrafe nahm sie schließlich ohne zu zögern an. Der Richter widerrief auch die bedingte Vorstrafe von 18 Monaten nicht, sondern verlängerte die Probezeit auf fünf Jahre. Auch Staatsanwältin Doris Kügler hatte gegen das Urteil nichts einzuwenden und verzichtete auf Rechtsmittel.
Saftige Strafen
Für das Nichteinhalten der Covid-Bestimmungen, also etwa eine fehlende FFP2-Maske bei größeren Menschenansammlungen, können im Zuge Verwaltungsstrafverfahren bis zu 3.600 Euro fällig werden. Wird das Organmandat direkt vor Ort bezahlt, ist das meistens viel billiger und zieht nur eine Strafe im zweistelligen Euro-Bereich nach sich.
Teurer wird es hingegen, wenn ein Fall vor Gericht landet, wie die beiden oben beschriebenen Fälle zeigen. Bestätigung dafür sind drei weitere ähnliche Fälle, die Mitte Dezember am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt wurden.
Was zu den Verurteilungen geführt hatte, waren ebenfalls Facebook-Postings. Zum Beispiel ein Bild, das den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Rudolf Anschober in Zwangsjacken zeigt, sowie den Text: „Ihr habt Österreich verkauft und verraten, ihr gehört in Zwangsjacken.“
Oder die Weiterleitung dieses Postings mit der persönlichen Widmung: "Genau meine Meinung. Die sind voll unnötig, die gehören in die Gaskammer."
Den eifrigen Postern unter den Corona-Maßnahmenkritikern sei hiermit der Tipp der Kärntner Staatsanwältin (siehe oben) ans Herz gelegt: "Das ist ein Unterschied zu früher. Wenn Sie etwas auf Facebook verbreiten, ist das etwas anderes, wie wenn Sie einer Freundin etwas erzählen."
Das Internet - und auch die Schauplätze der Corona-Demonstrationen - sind eben kein rechtsfreier Raum und Straftaten können, wenn auch nur virtuell verübt, reale Folgen haben.
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