Après-Ski-Video aus Kitzbühel: Lokal erhielt 137.000 Euro Corona-Hilfen

Die Stadt Kitzbühel ist in die Negativ-Schlagzeilen geraten.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die Corona-Auflagen. Der Betreiber will das Video nicht kommentieren.

Mehr hat es nicht gebraucht. Ausgerechnet am Wochenende vor den Hahnenkamm-Rennen kursierte ein Party-Video aus einer Kitzbühler Après-Ski-Bar im Netz, das der Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner auf seine Instagram-Seite gestellt hatte.

Der hat das Video inzwischen wieder gelöscht und sich für sein Fehlverhalten entschuldigt. Die Aufnahmen dokumentieren aber eine ganze Reihe von Verstößen gegen die Corona-Auflagen. Und das mitten in einem Bezirk, der nun schon seit Jahreswechsel konstant im Spitzenfeld von Österreichs Corona-Hotspots liegt.

Laut den derzeitigen Covid-Auflagen dürfen in Österreichs Lokalen Speisen wie Getränke nur im Sitzen konsumiert werden. Direkt an der Bar ist der Ausschank an Gäste generell verboten. In dem Lokal am Fuße des Hahnenkamms wurde aber offenbar am Tisch getanzt und gesungen. Am Tresen sitzen Gäste mit Getränken.

Der Betreiber der Bar hüllt sich jedoch in Schweigen. Gegenüber dem KURIER verwies er bei einem Telefonat am Montagvormittag zunächst auf eine Aussendung, die er später zu der Causa machen werde. Auf die Frage, wie so ein Video überhaupt zustande kommen kann, meinte der Betreiber: "Ich weiß es nicht."

Die Polizei ermittelt

Dürftig fällt auch die inzwischen per SMS schriftlich versandte Erklärung des Gastronomen aus: "Mein Anwalt und ich sind mit den zuständigen Behörden wegen des Vorfalls in Kontakt." Es könne "aufgrund der laufenden Verfahren derzeit keine Stellungnahme abgegeben werden."

Bei der Landespolizeidirektion Tirol heißt es: "Das Bezirkspolizeikommando Kitzbühel hat von dem Video Kenntnis. Die Erhebungen werden geführt." Derzeit gäbe es aber noch keine Erkenntnisse.

137.000 Euro Hilfen kassiert

Das Lokal in Kitzbühel hat 2021 vom Staat über 137.000 Euro an Coronahilfen erhalten. Das geht aus der EU-Beihilfentransparenzdatenbank hervor, in der Hilfen über 100.000 Euro veröffentlicht werden müssen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hatte am Wochenende gewarnt, dass schwarze Schafe, die sich nicht an die Apres-Ski-Regeln halten, die Hilfsgelder zurückzahlen müssen.

Lokal laufend kontrolliert

Seitens der Polizei hieß es am Montag, dass das Lokal „bekannt“ sei und Anzeigen an die Behörde erstattet würden. Es stehe unter „Beobachtung“ und soll regelmäßig kontrolliert werden. Dies sei in der Vergangenheit bereits geschehen und habe auch schon einige Anzeigen zur Folge gehabt. „So extrem haben wir das noch nie festgestellt“, sagte Bezirkspolizeikommandant Martin Reisenzein zur APA.

Reaktionen aus Tirol

Das Land Tirol verurteilte indes die Vorgänge in dem Lokal „aufs Schärfste“ und ließ wissen, dass die Gesundheitsbehörde rechtliche Schritte und die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Betreiber prüfe. Der Strafrahmen betrage bis zu 30.000 Euro, hielt die Behörde fest, die zudem eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft angekündigt hatte. Es wurde betont, dass Behörde und Polizei eine „Null-Toleranz-Politik“ verfolgen würden.

Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler (ÖVP) zeigte sich indes erzürnt. „Wir sind richtig sauer“, sagte er gegenüber der APA und machte aus seinem Ärger kein Hehl. Solche Verstöße seien „völlig inakzeptabel“ und hätten ihn „überrascht“. Aktuell liefen „die Telefone heiß“, denn er sei „in ständiger Abstimmung mit Polizei und Bezirkshauptmannschaft, um solche Vorkommnisse künftig zu vermeiden“. Es gebe „wenige schwarze Schafe“, die den Ruf der Branche schädigen.

Großer Ärger bei der Standesvertretung

„Das Video ist ein Schlag ins Gesicht für alle Gastronomen, die sich an die Gesetze und Verordnungen halten“, ärgerte sich Spartenobmann Mario Pulker am Montag über das maskenlose Treiben in der Bar. Er habe aber auch schon solche Videos aus anderen Skiregionen gesehen, sagte er im Gespräch mit der APA. Die Apres-Ski-Bar in Kitzbühel sei nicht das einzige Lokal, das auf die Regeln pfeife. Andererseits könne die Polizei nicht alles kontrollieren und die Eigenverantwortung funktioniere nicht, so Pulker.

Laut Pulker können die Coronahilfen jedoch nicht rückwirkend für vergangene Lockdowns zurückgefordert werden. Betriebe, die gegen die Auflagen verstoßen, drohen nur die laufenden Zahlungen für das jeweilige Monat zu verlieren. „Wenn ich mir das Video aber so ansehe, hat er an dem Abend mehr verdient als er an Hilfen bekommen könnte“, meinte Pulker. Was drohe, sei ein Verwaltungsstrafverfahren.

Pulker erinnerte, dass viele Gastronomie- und Hotelleriebetriebe noch immer mit einer extrem schwachen Auslastung kämpften und sich nur mit Mühe finanziell über Wasser hielten. Und dann sehe man, wie hier losgelöst und ungehemmt Party gemacht wird. Er habe Verständnis für die jungen Leute, die feiern wollen, aber „als Gastronom hat man schon eine Verantwortung“, so Pulker. „Wenn da einer hochansteckend ist, hast du einen riesen Cluster“.

Pulker plädiert dafür, die Pandemiepolitik ganz generell zu überdenken. Es dürfe sich die geimpfte Mehrheit nicht mehr von einer Minderheit treiben lassen, spricht sich Pulker für ein „beinhartes Durchgreifen“ aus. Wenn die Krankenhausbetten voll seien, dann seien sie halt voll.

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