So teuer wird es für Impf-Verweigerer
Montagabend könnte der Gesundheitsausschuss im Nationalrat das Gesetz zur Impfpflicht beschließen. Es wird sich im Laufe des Tages zeigen, ob das Parlament den Entwurf noch abändert, derzeit schaut die geplante Regelung so aus:
Wer nach dem 16. März noch kein Vakzin gegen Sars-CoV-2 bekommen hat, kann von der Behörde alle drei Monate bestraft werden – und zwar mit einer Geldstrafe. Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist nicht vorgesehen. Bis ungeimpfte Personen gestraft werden, dauert es also noch.
Kann man den Impfnachweis dann aber bei einer Kontrolle der Polizei nicht vorzeigen, wird gestraft. 600 Euro muss man dann zahlen. Personen, die sich nicht an die Impfpflicht halten, können maximal vier Mal pro Kalenderjahr gestraft werden.
Da das Gesetz erst im Februar 2024 seine Gültigkeit verliert (laut Entwurf), wären also pro Jahr 2400 Euro an Strafen jährlich möglich, insgesamt also 4.800 Euro bis Ende Jänner 2024.
Die Strafe kann auch geringer als 600 Euro pro Kontrolle und Quartal sein. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu: "Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann durch Verordnung einheitliche Strafhöhen festlegen und jene Personengruppen bezeichnen, hinsichtlich derer im vereinfachten Verfahren eine geringere als die in Abs. 1 genannte Strafhöhe festzusetzen ist."
Was heißt Impfpflicht?
Im Gesetzesentwurf wird auch geregelt, was die Impfpflicht beinhalten wird:
"Die Pflicht, sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen, umfasst eine
1. Erstimpfung,
2. Zweitimpfung oder weitere Impfung, die frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung durchzuführen ist, und
3. Drittimpfung oder weitere Impfung, die frühestens 120 und spätestens 270 Tage nach der Vorimpfung durchzuführen ist."
Was passiert mit den Strafen?
Da sieht das Gesetz vor, dass die verhängten Geldstrafen "dem Träger der im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirksverwaltungsbehörde gelegenen allgemeinen Krankenanstalt" gegeben werden sollen.
Die Bundesregierung schließt übrigens nicht aus, dass es weitere Verschärfungen hinsichtlich der Kontrollen geben könnte. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler sprach davon, dass hier "automationsunterstützt Strafverfügungen ausgestellt werden können".
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