Nach Razzia: Nur die Hälfte der Corona-Schutzmasken fehlerlos

Razzia im Schutzmaskenshop auf der Wiener Mariahilfer Straße am 3. Juni 2020
Im Fall des Schutzmasken-Shopbetreibers Mahmoud E. liegt ein brisantes Gerichtsgutachten vor. Acht von 15 Masken sind bei Tests durchgefallen.

Der umtriebige Unternehmer Mahmoud „Dodi“ E., 36, wollte mit dem Verkauf von Corona-Schutzmasken das große Rad drehen und ordentlich Reibach machen. Dafür zog der Handyshop-Betreiber zwei Pop-up-Stores in der Wiener Mariahilfer Straße und in der Kärntnerstraße auf. Zugleich betreibt er mit seiner Firma Elsa Holding unter www.atemschutzmaske.at auch einen Onlineshop. Das Geschäft brummte, denn E. konnte, im Gegensatz zu anderen Anbietern, große Mengen Nachschub besorgen.

Doch Anfang Juni machte die Kriminalpolizei dem lukrativen Geschäft einen Strich durch die Rechnung. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien führte die Kripo eine Razzia in beiden Läden

durch und beschlagnahmte rund 40.000 Atemschutzmasken verschiedenster Fabrikate. Außerdem sperrte sie Mahmoud E.s Bankkonten.

Auslöser der umfangreichen Razzia war eine Anzeige der Stadt Wien – der Unternehmer hatte unter anderem keine Gewerbeberechtigung für seine Geschäfte. Auch der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb hatte nach Testkäufen Anzeige erstattet.

Laut Staatsanwaltschaft Wien steht Mahmoud E. im Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Er soll Kunden geschädigt haben, indem er vorgab, dass verkaufte Schutzmasken angeblich den Klassen FFP2 und FFP3 entsprechen und „wirksamen Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus bieten“. Zugleich wird ihm „unrechtmäßige Bereicherung“ vorgeworfen. Mahmoud E. bestreitet alle Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen mit der Untersuchung der sichergestellten Masken-Chargen beauftragt.

15 Masken-Modelle getestet

Dem KURIER liegt das brisante Gutachten vor. 15 beschlagnahmte Masken-Modelle wurden von den Sachverständigen auf „ihre Funktionstüchtigkeit und Genauigkeit“ getestet. Acht Modelle sind bei dem Test durchgefallen, sieben waren technisch in Ordnung.

U. a. ließ sich bei einer FFP3-Maske mit Ventil der Filterdeckel zu leicht abnehmen, somit wurde die Filterdurchströmung nicht bestanden. Bei einem anderen FFP3-Maskenmodell sind an der Perforation Löcher aufgetreten, hier war laut Prüfer „keine sichergestellte Filterleistung mehr möglich“. Eine FFP2-Maske war zu groß, und es kam zu „Undichtigkeiten“, die Bebänderung musste gekürzt werden. Bei sechs Masken war die Aerosol-Durchlässigkeit deutlich überschritten.

Verteidiger interpretiert

Nach Razzia: Nur die Hälfte der Corona-Schutzmasken fehlerlos

Klaus Ainedter, Vertreidiger des Shopbetreibers Mahmoud E.

Klaus Ainedter, der Strafverteidiger von Dodi E., interpretiert das Gutachten so: „Weil fast die Hälfte der Masken den Test bestanden hat, durfte mein Mandant davon ausgehen, dass auch die restlichen Masken in Ordnung sind“, sagt Ainedter zum KURIER. „Die Hälfte dieser Masken kann also als Mund-Nasen-Schutz verkauft werden, sie haben nur keine Eignung für den medizinischen Bereich.“

Laut Aktenlage haben sich bisher offiziell drei Geschädigte, darunter ein Arzt und das Amt der niederösterreichischen Landesregierung, dem Strafverfahren als Geschädigte angeschlossen. Letzteres beziffert den Schaden mit 10.801 Euro.

Fakt ist aber auch, dass etliche Kunden direkt oder über einen Zwischenhändler bei E. Masken kauften, die den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.

„Razzia völlig überzogen“

Die niederösterreichische Landeskliniken-Holding erwarb laut Aktenlage 25.000 Masken um 172.500 Euro und eine Zahnklinik 20.000 FFP3-Masken, bei denen es keine Beanstandungen gab.

„Ich sehe dem Ende des Strafverfahrens positiv entgegen“, sagt Anwalt Ainedter zum KURIER. „Die Hausdurchsuchungen waren völlig überzogen und unverhältnismäßig. Vom Vorwurf des Betrugs wird nichts übrig bleiben, weil mein Mandant niemanden täuschen wollte.“ Nachsatz: „Es handelt sich bei Mängeln an den Masken um keine Straftaten, sondern maximal um Verwaltungsübertretungen.“

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