Möglicher Anschlagsplan auf Pride-Parade: Verdächtige enthaftet

Möglicher Anschlagsplan auf Pride-Parade: Verdächtige enthaftet
U-Haft-Richter sprach allerdings Weisungen auf: Sie müssen zur Bewährungshilfe und in ein Deradikalisierungsprogramm.

Jene zwei Teenager, die nach einem mutmaßlichen Anschlagsplan auf die Pride-Parade in Wien vergangenes Wochenende in U-Haft genommen wurden, konnten am Freitag das Gefängnis wieder verlassen.

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Enthaftungsanträge eingebracht

Die Anwälte des 14-Jährigen und des 17-Jährigen hatten Enthaftungsanträge eingebracht. Und diesen kam der Untersuchungs-Haftrichter nach. Der 14-jährige Wiener mit tschetschenischen Wurzeln könne nicht mit einem Anschlagsplan in Verbindung gebracht werden. "Man kann einen 14-Jährigen nicht länger wegsperren als notwendig", sagt Anwalt Andreas Schweitzer.Dennoch bekam der junge Mann Weisungen des Gerichtes auferlegt: Er muss zur Bewährungshilfe und auch in ein Deradikalisierungsprogramm.

Ebenso wie auch der 17-jährige St. Pöltener mit boschnischen Wurzeln.

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Wie berichtet, waren die Jugendlichen Teil einer Telegram-Gruppe, in der auch äußerst bedenkliche Inhalte geteilt worden waren. Zudem fand sich am Handy des Jüngsten ein Bombenbau-Plan. Doch den, beteuerte er, habe er von irgendwem bekommen - und nichts damit anfangen können. Sein Englisch sei zu schlecht um den Inhalt überhaupt zu erfassen.

Auch der 17-Jährige bestritt Anschlagspläne und eine Nähe zum IS. Ihm war vorgeworfen worden, dass er in Tschechien ein Sturmgewehr hätte kaufen wollen. Ebenso habe er in einem Chat einen Anschlag in Aussicht gestellt. Er bestreitet die Vorwürfe.

Er war auch nie in einschlägigen Telegram-Chats, meint sein Anwalt Markus Sommerauer, der damit einen DSN-Bericht zurückwies, demzufolge sich der 17-Jährige als “Abdullah„ mit neun weiteren Islamisten u.a. aus der Ukraine, Belgien, der Türkei und England im Internet ausgetauscht und Anschlagspläne gewälzt haben soll. “Dazu gibt es nichts im Akt. Es gibt keine Chats, es gibt keine Screenshots. Es gibt einzig und allein eine Zusammenfassung der DSN, die sich auf angebliche Informationen eines ausländischen Nachrichtendienstes bezieht. Damit wird eine gewisse Beweislage aufgebaut, aber die Quelle wird nicht offen gelegt", hielt der Jurist fest.

Beschwerde gegen Enthaftung von Staatsanwaltschaft St. Pölten

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten erhob Beschwerde gegen die Enthaftung. Der dritte Verdächtige, es handelt sich um den älteren Bruder des 17-Jährigen St. Pöltners, ist bereits seit mehreren Tagen auf freiem Fuß.

Mit dem aktuellen Gerichtsbeschluss befinden sich alle drei Verdächtige, gegen die wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt wird, wieder in Freiheit. Ob es dabei bleibt, muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Das ist für die Behandlung der Beschwerden der Staatsanwaltschaft St. Pölten zuständig.

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